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DGAP-PVR News vom 07.10.2020

CENIT AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

CENIT AG
07.10.2020 / 16:03
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Mitteilung über Ziele von Inhabern wesentlicher Beteiligungen an die Gesellschaft gemäß § 43 Abs. 1 WpHG

Mit Stimmrechtsmitteilung vom 16. September 2020 hat die PRIMEPULSE SE, München, mitgeteilt, dass am 10. September 2020 die Schwelle von 10% der Stimmrechte an der CENIT AG im Sinne der §§ 33 ff. WpHG überschritten wurde.

In diesem Zusammenhang teilen wir nach § 43 Abs. 1 WpHG mit:

- Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.

- Die Meldepflichtige beabsichtigt abhängig vom Börsenkurs und der wirtschaftlichen Lage der CENIT AG innerhalb der nächsten zwölf Monate ggfs. weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

- Die Meldepflichtige strebt eine ihrer Beteiligungshöhe entsprechende Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen des Emittenten an.

- Die Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

- Der Erwerb der Beteiligung durch die PRIMEPULSE SE erfolgte zu 100% unter Verwendung von Eigenmitteln.



07.10.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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