Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit.b) der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 /
Erwerb eigener Aktien 16.04.2018 / 14:03 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. München, den 16.04.2018 Im Zeitraum vom 09. April 2018 bis einschließlich 13. April 2018 hat die Allianz SE insgesamt Stück 663.726 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 29. Dezember 2017 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft: Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR) 09.04.18 133.085 EUR 187,8491 10.04.18 132.692 EUR 188,4066 11.04.18 133.383 EUR 187,4288 12.04.18 132.966 EUR 188,0173 13.04.18 131.600 EUR 189,9696 Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 3. Januar 2018 bis einschließlich 13. April 2018 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 8.739.486 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com). 16.04.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Allianz SE Königinstr. 28 80802 München Deutschland Internet: www.allianz.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |