Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Bayerische Motoren Werke AG 11.08.2015 13:59 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Herr Stefan Quandt, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 07.08.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, München, Deutschland am 03.08.2015 die Schwelle von 20%, 25% und 30% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 34,19% (das entspricht 205.826.231 Stimmrechten) betragen hat. 33,80% der Stimmrechte (das entspricht 203.454.995 Stimmrechten) sind Herrn Quandt gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Johanna Quandt GmbH, Johanna Quandt GmbH & Co. KG für Automobilwerte, AQTON SE. Sonstige Erläuterungen: Schwellenüberschreitung in Folge Erbfall bei voller Zurechnung a) der von Herrn Quandt und einer Miterbin in ungeteilter Erbengemeinschaft als Gesamthandsvermögen unmittelbar erworbenen Stimmrechte, b) der Stimmrechte, die der Johanna Quandt GmbH als Komplementärin der Johanna Quandt GmbH & Co. KG für Automobilwerte zugerechnet werden, wobei die Anteile an der Johanna Quandt GmbH wiederum in ungeteilter Erbengemeinschaft von Herrn Quandt und seiner Miterbin als Gesamthandsvermögen gehalten werden. 11.08.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Bayerische Motoren Werke AG Petuelring 130 80788 München Deutschland Internet: www.bmwgroup.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |