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DGAP-PVR News vom 10.07.2015

4 SC AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

4SC AG 

10.07.2015 13:00

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Wir haben am 9. Juli 2015 die nachfolgenden Mitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erhalten:

1.
Die HeidelbergCapital Private Equity Fund I GmbH & Co. KG, Heidelberg, Deutschland, hat uns am 9. Juli 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der 4 SC AG am 9. Juli 2015 die Schwelle von 3% unterschritten hat (Schwellenunterschreitung aufgrund einer Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte durch die Ausgabe von neuen Aktien durch Barkapitalerhöhung, mithin 'auf sonstige Weise') und zu diesem Tag 2,91% (508512 Stimmrechte) beträgt.

2. 
Die HeidelbergCapital Asset Management GmbH, Heidelberg, Deutschland, hat uns am 9. Juli 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der 4 SC AG am 9. Juli 2015 die Schwelle von 3% unterschritten hat (Schwellenunterschreitung aufgrund einer Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte durch die Ausgabe von neuen Aktien durch Barkapitalerhöhung, mithin 'auf sonstige Weise') und zu diesem Tag 2,91% (508512 Stimmrechte) beträgt.

Sämtliche dieser 2,91% (508512 Stimmrechte) werden der HeidelbergCapital Asset Management GmbH nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.
3.
Herr Dr. Clemens Doppler, Deutschland, hat uns am 9. Juli 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der 4 SC AG am 9. Juli 2015 die Schwelle von 3% unterschritten hat (Schwellenunterschreitung aufgrund einer Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte durch die Ausgabe von neuen Aktien durch Barkapitalerhöhung, mithin 'auf sonstige Weise') und zu diesem Tag 2,91% (508512 Stimmrechte) beträgt.
Sämtliche dieser 2,91% (508512 Stimmrechte) werden Herrn Doppler nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.

4.
Herr Prof. Dr. Martin Weiblen, Deutschland, hat uns am 9. Juli 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der 4 SC AG am 9. Juli 2015 die Schwelle von 3% unterschritten hat (Schwellenunterschreitung aufgrund einer Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte durch die Ausgabe von neuen Aktien durch Barkapitalerhöhung, mithin 'auf sonstige Weise') und zu diesem Tag 2,91% (508512 Stimmrechte) beträgt.
Sämtliche dieser 2,91% (508512 Stimmrechte) werden Herrn Weiblen nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.

Sonstige Erläuterungen:

Die Schwellenunterschreitung erfolgte jeweils aufgrund einer Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte der 4 SC AG von 10216646 auf 17466646 durch die Ausgabe von Aktien durch Barkapitalerhöhung. Die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in dem für die 4 SC AG zuständigen Handelsregister des Amtsgerichts München erfolgte am 9. Juli 2015.
Die HeidelbergCapital Asset Management GmbH wird von Herrn Dr. Clemens Doppler und Herrn Prof. Dr. Martin Weiblen gemeinsam kontrolliert (sogenannte 'Mehrmütterschaft').



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Unternehmen:  4SC AG
              Am Klopferspitz 19a
              82152 Martinsried
              Deutschland
Internet:     www.4sc.de
 
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