ZUGLEICH BEKANNTMACHUNG ENTSPRECHEND ART. 5 ABS. 1 LIT. A) DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014 UND ART. 2 ABS. 1 DER DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) NR. 2016/1052 // AKTIENRÜCKKAUFPROGRAMM
BERLIN, 10. DEZEMBER 2018 // Wie am 6. August 2018 mitgeteilt, haben Vorstand und Aufsichtsrat der Zalando SE entschieden, auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2. Juni 2015 ein weiteres Aktienrückkaufprogramm mit einem Gesamtvolumen von bis zu EUR 90 Mio. vorzubereiten. Auf dieser Basis hat der Vorstand der Zalando SE heute beschlossen, dass die Gesellschaft das aktuelle Bewertungsniveau nutzen und in einem ersten Schritt bis zu 1,9 Mio. eigene Aktien zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 50 Mio. erwerben soll, abhängig davon, welcher Wert zuerst erreicht wird. Der Vorstand wird zu gegebener Zeit über weitere Tranchen des Aktienrückkaufprogramms und deren Einzelheiten entscheiden und diese jeweils mit separaten Mitteilungen bekannt geben.
Die Aktien dienen der Absicherung bzw. Bedienung von Zahlungsverpflichtungen aus dem neuen Langfrist-Vergütungsprogramm für den Vorstand der Zalando SE (Long-Term Incentive 2018). Der Aktienrückkauf wird am 10. Dezember 2018 beginnen und ist bis zum 8. Februar 2019 befristet.
Der Rückkauf erfolgt über die Börse entsprechend der Safe-Harbour-Regelungen gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 sowie nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2. Juni 2015. Die Aktienrückkäufe werden durch ein unabhängiges Kreditinstitut durchgeführt, das im genannten Zeitraum seine Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von dieser treffen wird. Das Kreditinstitut ist verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten.
Der von Zalando SE gezahlte Preis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Zalando-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Darüber hinaus wird die Gesellschaft an einem Handelstag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am siebten Handelstag nach Ausübung eines Geschäfts bekanntgegeben und auf der Website der Gesellschaft unter
www.corporate.zalando.com/de/investor-relations zur Verfügung gestellt.
Mitteilende Person: Dr. Ansgar Schönborn, Head of Corporate Law
Ansprechpartner für Investoren und Analysten
Patrick Kofler
Investor Relations
Patrick.Kofler@zalando.de
+49 (0)30 20968 1584
Ansprechpartner für Medien
Alexander Styles
Corporate Communications
Alexander.Styles@zalando.de
+49 (0) 30 2096 85146
10.12.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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