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DGAP-Ad-hoc News vom 15.03.2018

Zalando SE: VORSTAND BESCHLIESST AKTIENRÜCKKAUF VON BIS ZU EUR 50 MIO. FÜR AKTIENOPTIONSPROGRAMME

Zalando SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Zalando SE: VORSTAND BESCHLIESST AKTIENRÜCKKAUF VON BIS ZU EUR 50 MIO. FÜR AKTIENOPTIONSPROGRAMME

15.03.2018 / 22:05 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


VORSTAND BESCHLIESST AKTIENRÜCKKAUF VON BIS ZU EUR 50 MIO. FÜR AKTIENOPTIONSPROGRAMME

ZUGLEICH BEKANNTMACHUNG NACH ART. 5 ABS. 1 LIT. A) DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014 UND ART. 2 ABS. 1 DER DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) NR. 2016/1052 // AKTIENRÜCKKAUFPROGRAMM

BERLIN, 15. MÄRZ 2018 // Der Vorstand der Zalando SE hat heute auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2. Juni 2015 ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen. Die Gesellschaft wird bis zu 1.250.000 eigene Aktien zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von EUR 50 Mio. erwerben, abhängig davon, welcher Wert zuerst erreicht wird.

Die Aktien dienen der Erfüllung der Verpflichtungen der Zalando SE aus Aktienoptionsprogrammen für Mitarbeiter der Zalando-Gruppe und für Mitglieder des Vorstands der Zalando SE. Die Aktien dienen damit dem Zweck eines Aktienrückkaufprogramms gemäß Art. 5 Abs. 2 lit. c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014. Der Aktienrückkauf wird am 16. März 2018 beginnen und ist bis zum 13. April 2018 befristet.

Der Rückkauf erfolgt über die Börse nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 und gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 sowie nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2. Juni 2015. Die Aktienrückkäufe werden durch ein unabhängiges Kreditinstitut durchgeführt, das im genannten Zeitraum seine Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von dieser treffen wird. Das Kreditinstitut ist verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten.

Der von Zalando SE gezahlte Preis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Zalando-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Darüber hinaus wird die Gesellschaft an einem Handelstag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am siebten Handelstag nach Ausübung eines Geschäfts bekanntgegeben und auf der Website der Gesellschaft unter
www.corporate.zalando.com/de/investor-relations zur Verfügung gestellt.

Mitteilende Person: Dr. Ansgar Schönborn, Head of Corporate Law


15.03.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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