München, 13. Dezember 2021: Der Vorstand der windeln.de SE ("windeln.de", "Gesellschaft" oder "Unternehmen"; ISIN DE000WNDL201 und DE000WNDL227 teilt mit, dass nach pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen ist, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft eingetreten ist. Für diesen Verlust sind im Wesentlichen operative Verluste verantwortlich.
Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 92 AktG eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer Hauptversammlung aus. Der Vorstand wird in Kürze zu einer außerordentlichen Hauptversammlung einladen und dieser unter Tagesordnungspunkt 1 den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen und die Lage der Gesellschaft erläutern.
Wie von der Gesellschaft bereits zuvor kommuniziert, benötigt sie zur Erreichung der Gewinnschwelle auf Basis des bereinigten EBIT im Geschäftsjahr 2022 zusätzliche Liquidität. Um der finanziellen Entwicklung des Unternehmens im Geschäftsjahr 2021 und der Planung für das Geschäftsjahr 2022 Rechnung zu tragen, prüft der Vorstand derzeit die Durchführung von weiteren, kurzfristig umzusetzenden Kapitalmaßnahmen, die der bevorstehenden außerordentlichen Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagen werden würden.
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