WCM AG - Zustimmung der Gläubiger und des Vorstandes zum Insolvenzplan sowie Bestätigung des Insolvenzplans durch das Insolvenzgericht WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG i. Ins. / Insolvenz 23.11.2009 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. WCM AG - Zustimmung der Gläubiger und des Vorstandes zum Insolvenzplan sowie Bestätigung des Insolvenzplans durch das Insolvenzgericht Adhoc Mitteilung vom 23. November 2009 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft (nachfolgend 'WCM AG'), Amtsgericht Frankfurt (AZ 810 IN 1338/06 W) haben die Gläubiger und der Vorstand der WCM AG im Erörterungs- und Abstimmungstermin am 23. November 2009 dem vom Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplan zugestimmt. Das Insolvenzgericht hat den Insolvenzplan bestätigt. Mit der Bestätigung des Insolvenzplans ist die Grundlage für einen Fortbestand der WCM AG geschaffen worden. Frankfurt am Main, den 23. November 2009 Der Vorstand 23.11.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG i. Ins. Opernplatz 2 60313 Frankfurt am Main Deutschland Telefon: +49 (0)69 90026-0 Fax: +49 (0)69 90026-110 E-Mail: info@wcm.de Internet: www.wcm.de ISIN: DE0007801003 WKN: 780100 Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard), Düsseldorf, Stuttgart, Hamburg; Freiverkehr in München Ende der Mitteilung DGAP News-Service |