/
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG plant Bar- und Sachkapitalerhöhung
- Bezugsfrist der Altaktionäre für die Barkapitalerhöhung 10. - 23. Dezember 2014
- Bezugspreis der Barkapitalerhöhung mit EUR 1,30 deutlich unter aktuellem Aktienkurs
- Kapital dient dem bereits vereinbarten Ankauf erster Gewerbeimmobilienportfolios
- Umfangreiche Zeichnungs- und Finanzierungszusagen von Altaktionären liegen vor
- Vorstand Efremidis wird bis zu 2,3 Mio. nicht bezogene Aktien zeichnen
Frankfurt, 9.12.2014 - Die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG (ISIN: DE000A1X3X33) läutet mit einer kombinierten Bar- und Sachkapitalerhöhung die Wiederaufnahme der operativen Geschäftstätigkeit und den Ankauf erster Gewerbeimmobilienportfolios ein. Vorstand und Aufsichtsrat der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG (WCM AG) hatten gestern beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft aus genehmigtem Kapital um bis zu 14.441.269 Aktien gegen Bareinlage mit Bezugsrecht der Altaktionäre zu erhöhen. Zudem wurde beschlossen, das Grundkapital aus genehmigtem Kapital um weitere 4.900.000 Aktien gegen Sacheinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre zu erhöhen. Insgesamt erhöht sich das Grundkapital der Gesellschaft somit auf bis zu EUR 33.782.538, eingeteilt in ebenso viele nennwertlose Stückaktien. Der entsprechende Wertpapierprospekt wurde heute von der BaFin gebilligt.
Altaktionäre der WCM AG können während der Bezugsfrist vom 10. Dezember 2014 bis zum 23. Dezember 2014 neue Aktien im Verhältnis 1:1 zu einem Bezugspreis von EUR 1,30 beziehen. Dieser Bezugspreis liegt um rd. 30 Prozent unter dem aktuellen Aktienkurs. Ein Überbezug ist möglich.
Ein Bezugsrechtshandel an der Frankfurter Wertpapierbörse ist vom 10. Dezember bis zum 19. Dezember geplant. Während der Bezugsfrist nicht bezogene Aktien sollen im Rahmen einer Privatplatzierung qualifizierten Investoren zum gleichen Preis zur Zeichnung angeboten werden.
Die beiden Kapitalmaßnahmen dienen dem Erwerb von vier Gewerbeimmobilien mit einer vermietbaren Fläche von insgesamt rund 90.100 qm und einem Vermietungsstand von 89,7 Prozent (vgl. Ad hoc Mitteilung vom 8.12.2014). Verkäufer der in Bonn, Düsseldorf und Frankfurt am Main befindlichen Objekte sind die GE Real Estate Property GmbH bzw. mit ihr verbundene Gesellschaften, ein Objekt in Bremerhaven wird aus Privatbesitz erworben. Der Gesamtpreis beläuft sich auf EUR 80,9 Mio. Davon werden knapp 60 Prozent durch bereits fest vereinbarte Bankdarlehen finanziert, der restliche Kaufpreis soll maßgeblich mit den Barmitteln aus der Kapitalerhöhung und mit Aktien aus der Sachkapitalerhöhung, die zu EUR 2,70 ausgegeben werden, bezahlt. Die neuen Aktien aus der Sachkapitalerhöhung unterliegen bis Ende 2015 einer Lock up-Periode und können vorher nicht veräußert werden.
Stavros Efremidis, Vorstand der WCM AG, hat eine verbindliche Zeichnungszusage für nicht bezogene Aktien im Umfang von bis zu 2,3 Mio. Aktien abgegeben. Dies entspricht rund 16 Prozent der im Rahmen der Kapitalerhöhung angebotenen Aktien. Um der WCM AG entsprechende Planungssicherheit für die Umsetzung der Transaktionen zu verschaffen, haben zudem Altaktionäre umfassende Übernahmeverpflichtungen für Aktien sowie verbindliche Finanzierungszusagen abgegeben. Diese decken zusammen mit den Bankdarlehen den Finanzierungsbedarf der Gesellschaft bezüglich des Immobilienerwerbs vollständig ab.
Stavros Efremidis, Vorstand der WCM AG: "Durch die beiden Kapitalmaßnahmen soll unser Unternehmen eine Finanzstruktur erhalten, die es solide für unser operatives Immobiliengeschäft aufstellt. Für die WCM AG beginnt eine neue Phase der Unternehmensgeschichte. Durch die umfassenden Finanzierungszusagen ist die erfolgreiche Umsetzung der ersten Transaktionen bereits gesichert. Ich freue mich über das Vertrauen der Aktionäre, die uns auf unserem Weg begleiten."
Pressekontakt:
edicto GmbH
Axel Mühlhaus/ Dr. Sönke Knop
069-905505-51
wcm@edicto.de
Disclaimer
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis des von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten Wertpapierprospekts. Allein der Wertpapierprospekt enthält die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger. Der Wertpapierprospekt ist im Internet auf der Website der Emittentin [www.wcm.de] und zu den üblichen Geschäftszeiten bei der Emittentin kostenfrei erhältlich.
Diese Veröffentlichung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe oder Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika bestimmt und darf nicht an "U.S. persons" (wie in Regulation S des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") definiert) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot bzw. eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar, noch ist sie Teil einer solchen Angebots bzw. einer solchen Aufforderung. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des Securities Act registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des Securities Act in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Emittentin beabsichtigt nicht, das Angebot von Aktien vollständig oder teilweise in den Vereinigten Staaten von Amerika zu registrieren oder ein öffentliches Angebot in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen.
Zu den Wertpapieren, auf die sich diese Veröffentlichung bezieht, wurde und wird im Vereinigten Königreich kein Prospekt veröffentlicht. Infolgedessen richtet sich diese Veröffentlichung nur an qualifizierte Anleger und darf nur an qualifizierte Anleger verteilt werden. Qualifizierte Anleger sind solche, (i) die über berufliche Erfahrungen in Anlagegeschäften i.S.v. Artikel 19 (Abs. 5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, (die "Verordnung") verfügen, (ii) die vermögende Gesellschaften i.S.v. Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung sind, oder (iii) die anderen Personen entsprechen, an die das Dokument rechtmäßig übermittelt werden darf (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Weiterhin richtet sich diese Veröffentlichung nur an diejenigen Personen in anderen Mitgliedsländern des EWR als Deutschland, die "qualifizierte Anleger" im Sinne des Artikels 2(1)(e) der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG in ihrer geltenden Fassung) ("qualifizierte Anleger") sind. Jede Anlage oder Anlageaktivität im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung ist nur zugänglich für und wird nur getätigt mit (i) Relevanten Personen im Vereinigten Königreich, und (ii) qualifizierten Anlegern in anderen EWR-Mitgliedsländern als Deutschland. Alle anderen Personen, die diese Veröffentlichung innerhalb eines anderen Mitgliedslandes des EWR als Deutschland erhalten, sollten sich nicht auf diese Veröffentlichung beziehen oder auf dessen Grundlage handeln.
Diese Veröffentlichung ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in Kanada, Japan oder Australien.