Aufgrund der eingeschränkten Versammlungsmöglichkeiten infolge der COVID-19-Pandemie haben Vorstand und Aufsichtsrat heute beschlossen, die neuen gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung der Auswirkungen der Pandemie vom 27. März 2020 in Anspruch zu nehmen und die Hauptversammlung 2020 als virtuelle Versammlung, das heißt ohne physische Präsenz der Aktionäre, abzuhalten. Die Hauptversammlung ist unverändert für den 27. Mai 2020 geplant.
Zudem haben Vorstand und Aufsichtsrat heute eine Anpassung des ursprünglichen Dividendenvorschlags beschlossen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses am 28. Februar 2020 war vorgesehen, den Aktionären eine zum Vorjahr unveränderte Dividende von 1,00 € je Aktie vorzuschlagen. Seitdem haben sich die Auswirkungen der Pandemie weltweit deutlich verschärft. Aufgrund der damit gestiegenen Unsicherheiten hinsichtlich der weiteren Geschäftsentwicklung des Vossloh-Konzerns haben Vorstand und Aufsichtsrat heute beschlossen, der Hauptversammlung die Aussetzung der Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2019 vorzuschlagen. Der angepasste Gewinnverwendungsvorschlag trägt maßgeblich zur Stärkung der Bilanz der Vossloh AG bei.
Die Einladung zur Hauptversammlung mit den entsprechenden Tagesordnungspunkten wird voraussichtlich am 20. April 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht sowie auf der Website der Vossloh AG (www.hauptversammlung.vossloh.com) veröffentlicht.
Kontakt:
Vossloh Aktiengesellschaft
Investor Relations
Dr. Daniel Gavranovic
Tel.: +49-2392-52-609
E-Mail: Investor.relations@vossloh.com
16.04.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de