Die Ströer SE & Co. KGaA hat am 2. Dezember 2020 von der AnMaSa Beteiligungs-Stiftung, Liechtenstein, unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung gemäß § 33 Abs. 1 S. 1 WpHG vom 26. November 2020 die nachfolgende Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG erhalten:
'Gemeinsam mit der Mitteilung nach § 33 Abs. 1 WpHG teilen wir Ihnen mit, dass der von uns gehaltene Stimmrechtsanteil an der Ströer SE & Co. KGaA mit Sitz in der Ströer-Allee 1, 50999 Köln am 26. November 2020 die Schwelle von 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil nun 41,75 %, mithin 23.620.191 Stimmrechte, beträgt.
Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen entsprechend § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mit:
1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele:
a. Der Erwerb von Stimmrechten an der Ströer SE & Co. KGaA erfolgte durch die Beteiligung der AnMaSa Beteiligungs-Stiftung an einem Poolvertrag. Die im Poolvertrag gebündelten Stimmrechte an der Ströer SE & Co. KGaA, die von Herrn Udo Müller, Herrn Dirk Ströer, der APM Media GmbH & Co. KG, der LION Media GmbH & Co. KG und der Delphi Beteiligungsgesellschaft mbH gehalten werden, werden der AnMaSa Beteiligungs-Stiftung nach § 34 Abs. 2 WpHG zugerechnet. Die AnMaSa Beteiligungs-Stiftung verfolgt keine strategischen Ziele, die Beteiligung dient auch nicht der Erzielung von Erträgen aus Ausschüttungen der Ströer SE & Co. KGaA.
b. Es besteht keine Absicht seitens der AnMaSa Beteiligungs-Stiftung, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der Ströer SE & Co. KGaA durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
c. Die AnMaSa Beteiligungs-Stiftung strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Ströer SE & Co. KGaA an.
d. Die AnMaSa Beteiligungs-Stiftung strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Ströer SE & Co. KGaA, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik, an.
2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel:
Der Erwerb von Stimmrechten an der Ströer SE & Co. KGaA erfolgte durch Zurechnung der Stimmrechtsanteile der Mitglieder des Poolvertrags gem. § 34 Abs. 2 WpHG. Hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten der Ströer SE & Co. KGaA wurden von der AnMaSa Beteiligungs-Stiftung direkt weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet.'