Die Ströer SE & Co. KGaA hat am 2. Dezember 2020 von Herrn Thomas Toporowicz, Deutschland, unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 37 Abs. 1, 33 Abs. 1 S. 1 WpHG vom 26. November 2020 die nachfolgende Mitteilung gemäß §§ 37 Abs. 1, 43 Abs. 1 WpHG erhalten:
'Am 26. November 2020 habe ich, Thomas Toporowicz, Ihnen nach §§ 37 Abs. 1, 33 Abs. 1 S. 1 WpHG mitgeteilt, dass die von mir, der APM Media GmbH & Co. KG und der APM Verwaltungs GmbH gehaltenen Stimmrechtsanteile an der Ströer SE & Co. KGaA mit Sitz in der Ströer-Allee 1, 50999 Köln am 26. November 2020 die Schwelle von 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten haben und die Stimmrechtsanteile nun 41,75 %, mithin 23.620.191 Stimmrechte, betragen.
Vor diesem Hintergrund teile ich Ihnen entsprechend §§ 37 Abs. 1, 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mit:
1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele:
a. Der Erwerb von Stimmrechten an der Ströer SE & Co. KGaA erfolgte durch die Beteiligung von mir, der APM Media GmbH & Co. KG und der APM Verwaltungs GmbH an einem Poolvertrag. Die im Poolvertrag gebündelten Stimmrechte an der Ströer SE & Co. KGaA, die von Herrn Udo Müller, Herrn Dirk Ströer, der APM Media GmbH & Co. KG, der LION Media GmbH & Co. KG und der Delphi Beteiligungsgesellschaft mbH gehalten werden, werden mir, der APM Media GmbH & Co. KG und der APM Verwaltungs GmbH nach § 34 Abs. 2 WpHG jeweils in voller Höhe zugerechnet. Ich, die APM Media GmbH & Co. KG und die APM Verwaltungs GmbH verfolgen keine strategischen Ziele, die Beteiligungen dienen auch nicht der Erzielung von Erträgen aus Ausschüttungen der Ströer SE & Co. KGaA.
b. Ich beabsichtige, innerhalb der nächsten zwölf Monate gegebenenfalls weitere Stimmrechte der Ströer SE & Co. KGaA direkt oder indirekt über Tochterunternehmen durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Die APM Media GmbH & Co. KG und die APM Verwaltungs GmbH beabsichtigen, gegebenenfalls innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der Ströer SE & Co. KGaA durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, sofern diese auf eine andere natürliche oder juristische Person übertragen und von dieser beherrscht werden.
c. Ich, die APM Media GmbH & Co. KG und die APM Verwaltungs GmbH streben keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Ströer SE & Co. KGaA an.
d. Ich, die APM Media GmbH & Co. KG und die APM Verwaltungs GmbH streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Ströer SE & Co. KGaA, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik, an.
2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel:
Der Erwerb von Stimmrechten an der Ströer SE & Co. KGaA erfolgte durch Zurechnung der Stimmrechtsanteile der Mitglieder des Poolvertrags gem. § 34 Abs. 2 WpHG. Hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten der Ströer SE & Co. KGaA wurden von mir, der APM Media GmbH & Co. KG und der APM Verwaltungs GmbH direkt weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet.'