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DGAP-Ad-hoc News vom 05.07.2016

Stabilus S.A. beschließt Kapitalerhöhung

DGAP-Ad-hoc: Stabilus S.A. / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

2016-07-05 / 17:48
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Stabilus S.A. beschließt Kapitalerhöhung

Luxemburg/Koblenz, 5. Juli 2016 - Der Vorstand der Stabilus S.A. (Frankfurter Wertpapierbörse Prime Standard, ISIN LU1066226637, WKN A113Q5) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durchzuführen. Dazu soll das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals von 207.232,56 Euro um 39.767,44 Euro auf 247.000,00 Euro durch Ausgabe von 3.976.744 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien erhöht werden. Dies entspricht ca. 19,2% des derzeitigen Grundkapitals.

Die auszugebenden neuen Aktien sollen auf Basis eines von der Luxemburger Wertpapieraufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) gebilligten und zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie gleichzeitig zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.

Die neuen Aktien werden seit dem und für das am 1. Oktober 2015 begonnene Geschäftsjahr voll dividendenberechtigt sein und sollen im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens ("Accelerated Bookbuilding") im Rahmen einer Privatplatzierung institutionellen Investoren angeboten werden. Der Platzierungspreis wird unmittelbar nach Abschluss des beschleunigten Platzierungsverfahrens festgelegt.

Die Nettoemissionserlöse aus der Kapitalerhöhung sollen in erster Linie zur Teilfinanzierung des Erwerbs der SKF-Unternehmen ACE, Hahn Gasfedern und Fabreeka/Tech Products dienen. Darüber hinaus soll die Finanzkraft der Stabilus-Gruppe für weiteres Wachstum gestärkt werden.

# Ende der Ad-hoc-Mitteilung #

Wichtiger Hinweis

Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die "Aktien") der Stabilus S.A. (die "Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Staaten dar. Die Aktien der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der Gesellschaft sind nicht und werden nicht unter dem Securities Act registriert. Es wird kein öffentliches Angebot von Aktien der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden.

Im Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung nur verteilt und es richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) to (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations" etc.) (wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden). Diese Mitteilung richtet sich nur an Relevante Personen, und auf Basis dieser Mitteilung dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen, die keine Relevanten Personen sind. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur den Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

Pressekontakt: Investor-Relations-Kontakt:
Ralf Krenzin Andreas Schröder
Tel.: +49 261 8900 502 Tel.: +352 286 770 21
E-Mail: rkrenzin@stabilus.com E-Mail: anschroeder@stabilus.com
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