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DGAP-Ad-hoc News vom 07.05.2014

Softing AG: Hauptversammlung beschließt Aktiendividende - Vorstand beschließt Kapitalerhöhung zur Umsetzung

Softing AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
07.05.2014 13:49

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
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Die Hauptversammlung der Softing AG hat heute für das Geschäftsjahr 2013 die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,35 je Aktie beschlossen. Die Aktionäre der Softing AG haben dieses Jahr die Möglichkeit, die Dividende in bar oder teilweise in bar und in Aktien der Softing AG zu erhalten. Die Aktionäre können sich in der Zeit vom 13. Mai bis 27. Mai 2014 entscheiden, wie sie ihre Dividende erhalten wollen. Aktionäre, die untätig bleiben oder der Aktiendividende widersprechen, erhalten voraussichtlich am 4. Juni 2014 die übliche Bardividende.
Der Vorstand der Softing AG hat heute unmittelbar nach der Hauptversammlung zur Umsetzung dieser Aktiendividende mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 6.442.512,00 um bis zu EUR 200.000,00 auf bis zu EUR 6.642.512,00 durch Ausgabe von bis zu 200.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Den Aktionären wird ein Bezugsrecht eingeräumt. Die Aktionäre der Softing AG können die heute von der Hauptversammlung beschlossenen Dividendenansprüche als Sacheinlage in die Softing AG einbringen und erhalten dafür neue Aktien. Der Vorstand wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis je neuer Aktie und das Bezugsverhältnis voraussichtlich vier Tage vor Ablauf der Bezugsfrist am 23. Mai 2014 festlegen und veröffentlichen.

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