Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
Staramba SE: Vorschlag zur Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen auf außerordentlicher Hauptversammlung
Berlin, 05. Juni 2019
Der Verwaltungsrat der STARAMBA SE (XETRA: 99SC), hat heute beschlossen, in einer außerordentlichen Hauptversammlung, die im Zusammenhang mit der Anzeige des Verlusts von mehr als der Hälfte des Grundkapitals im Sinne von § 92 Abs. 1 AktG anberaumt wird, eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts vorzuschlagen. Dabei soll das Grundkapital der Gesellschaft um einen Betrag von bis zu EUR 20.000.000,00 erhöht werden, wobei ein Bruttoemissionserlös von EUR 20.000.000,00 nicht überschritten werden soll.
Die außerordentliche Hauptversammlung wird voraussichtlich am 26. Juli 2019 stattfinden. Die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung werden sich aus der Einladung zur Hauptversammlung ergeben.
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STARAMBA SE
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Investor Relations
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13407 Berlin
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