Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
Staramba SE: Feststellung und Billigung des geänderten Jahresabschlusses und Lageberichtes 2017 durch den Verwaltungsrat; Abschlussprüfer erteilt Versagungsvermerk
Berlin, 30. November 2018
Der Verwaltungsrat der STARAMBA SE (XETRA: 99SC) hat heute die Mitteilung des Abschlussprüfers, der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Berlin), erhalten, dass dieser nach Beendigung der Nachtragsprüfung einen Versagungsvermerk für den geänderten Jahresabschluss und geänderten Lagebericht 2017 erteilt.
Der Verwaltungsrat der Staramba SE hat nach dem Erlass des Versagungsvermerks durch den Wirtschaftsprüfer ohne Gegenstimme über die Feststellung und Billigung des Jahresabschlusses und Lageberichts 2017 entschieden. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt.
Die Gesellschaft wird den Jahresabschluss wie geplant am 30. November 2018 veröffentlichen.
Disclaimer:
Diese Veröffentlichung und die darin enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen weder einen Prospekt dar noch beinhalten sie ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren der STARAMBA SE noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien dar. Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht mittelbar oder unmittelbar in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien verteilt, veröffentlicht oder dorthin übermittelt werden. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der STARAMBA SE sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung noch nach den Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada oder Japan registriert und werden in diesen Ländern weder verkauft noch zum Kauf angeboten. Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Ländern gesetzlichen Beschränkungen unterliegen; Personen, die in den Besitz hierin genannter Dokumente oder sonstiger Informationen gelangen, sollten sich über diese Beschränkungen informieren und diese beachten. Die Nichtbeachtung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung des Wertpapierrechts dieser Länder darstellen.
30.11.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de