Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
Staramba SE: Ordentliche Hauptversammlung der Staramba SE soll über Kapitalmaßnahmen und die Auflage eines Aktienoptionsprogramms beschließen; Gewinnvortrag in voller Höhe
Berlin, 07. Juni 2017 - Der Verwaltungsrat der Staramba SE, Berlin, hat in seiner heutigen Sitzung seine Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung 2017 verabschiedet. Der Hauptversammlung werden unter anderem die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2017/I sowie die Ermächtigung des Verwaltungsrates zur Auflage eines Aktienoptionsprogramms (inklusive der Schaffung eines Bedingten Kapitals 2017/I) vorgeschlagen.
Durch die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2017/I soll der Verwaltungsrat ermächtigt werden, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf von fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Eintragung dieses genehmigten Kapitals in das Handelsregister, durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 1.131.000,00 zu erhöhen.
Zusätzlich soll der Verwaltungsrat ermächtigt werden, bis zum 30. Juni 2022 im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms bis zu Stück 75.000 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der Staramba SE mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren auszugeben mit der Maßgabe, dass jede Aktienoption das Recht zum Bezug von einer Aktie der Staramba SE gewährt. Die Aktienoptionen sollen ausschließlich zum Bezug durch Geschäftsführende Direktoren der Staramba SE, ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der Staramba SE bestimmt sein. Zur Absicherung der Ansprüche der Inhaber dieser Aktienoptionen soll ein neues Bedingtes Kapital 2017/I geschaffen werden.
Eine Dividende soll für das Geschäftsjahr 2016 nicht gezahlt werden, vielmehr soll der Bilanzgewinn in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Die ordentliche Hauptversammlung der Staramba SE wird am 25. Juli 2017 in Berlin stattfinden.
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