Die Luxunion S.A., Foyer Finance S.A. und Luxempart S.A., Leudelange, Luxemburg (zusammen 'Luxempart') haben uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 21.12.2021 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle vom 02.12.2021 über Folgendes informiert:
- Die Investition dient der langfristigen Umsetzung strategischer Ziele sowie der Erzielung von Handelsgewinnen.
- Luxempart schließt nicht aus, in Abhängigkeit von der Markt- und Unternehmensentwicklung weitere Stimmrechte zu erwerben.
- Luxempart wird gegenwärtig durch einen Vertreter im Verwaltungsrat repräsentiert und strebt an, den Verwaltungsrat weiterhin zur Förderung eines aktiven unternehmerischen Ansatzes bei der Gewinnung weiterer unabhängiger Kandidaten zu unterstützen.
- Luxempart unterstützt weiterhin eine signifikante Verbesserung der Kapitaleffizienz der Emittentin im Sinne einer wertorientierten Unternehmensführung. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin, insbesondere des Verhältnisses zwischen Eigen- und Fremdmittelfinanzierung sowie der Dividendenpolitik ist nicht beabsichtigt.
- Luxempart teilt mit, dass der Erwerb der Stimmrechte durch Luxempart unter Einsatz von Eigenmitteln erfolgte.