Emittent / Herausgeber: SINGULUS TECHNOLOGIES AG
/ Schlagwort(e): Anleihe
11.07.2022 / 08:45
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Presseinformation
SINGULUS TECHNOLOGIES AG - Verletzung einer Pflicht aus den Schuldverschreibungsbedingungen – Mögliches Kündigungsrecht der Anleihegläubiger
Kahl am Main, den 11. Juli 2022 – Der Gemeinsame Vertreter hat die Gesellschaft am Samstagabend, den 9. Juli 2022, darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Anleihegläubiger den Gemeinsamen Vertreter darüber informiert hat, dass die Gesellschaft eine Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen – konkret die rechtzeitige Veröffentlichung der testierten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 – verletzt. Damit hat am 9. Juli 2022 eine 30-tägige Frist zur Heilung dieser Pflichtverletzung begonnen. Sofern diese Frist fruchtlos abläuft, sind die Anleihegläubiger anschließend zur Kündigung der Anleihe berechtigt.
SINGULUS TECHNOLOGIES – Dünnschichttechnik und Oberflächenbehandlung
SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt und baut innovative Maschinen und Anlagen für effiziente Produktionsprozesse in der Dünnschichttechnik und Oberflächenbehandlung, die weltweit in den Märkten Photovoltaik, Halbleiter, Medizintechnik, Verpackung, Glas & Automotive sowie Batterie & Wasserstoff zum Einsatz kommen. Zu den Kernkompetenzen des Unternehmens zählen Verfahren der Beschichtungstechnik, Oberflächenbehandlung sowie nasschemische und thermische Produktionsverfahren. SINGULUS TECHNOLOGIES sieht Nachhaltigkeit als Chance, sich mit innovativen Produkten zu positionieren.
Im Fokus stehen:
• Umweltbewusstsein
• Effiziente Nutzung von Ressourcen
• Vermeidung unnötiger CO2-Belastung
Bei SINGULUS TECHNOLOGIES hat eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung einen hohen Stellenwert.
SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103,
D-63796 Kahl/Main, WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5
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Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279
Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: +49 (0) 172 833 2224
E-Mail: bernhard.krause@singulus.de
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