Presseinformation
SINGULUS TECHNOLOGIES meldet Maßnahme
gemäß § 8 der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen DE000A2AA5H5/ WKN A2AA5H
Kahl am Main, 25. Januar 2019 - Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS TECHNOLOGIES) gibt bekannt, dass gemäß § 8 der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen (ISIN DE000A2AA5H5/ WKN A2AA5H), gegebenenfalls eine Finanzverbindlichkeit in Höhe von bis zu EUR 4.000.000,00 in Form eines Darlehens aufgenommen werden soll.
Gemäß § 8 (a) (iv) der Anleihebedingungen ist das Unternehmen verpflichtet, die Absicht der Aufnahme einer solchen Finanzverbindlichkeit mindestens zehn (10) Werktage vorher öffentlich per DGAP-Meldung bekannt zu machen.
SINGULUS TECHNOLOGIES - Innovationen für neue Technologien
Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG ist ein Anbieter von Maschinen und Produktionsanlagen für die Gebiete Vakuum-Dünnschicht- und Plasma-Beschichtung, nasschemische Verfahren sowie für thermische Prozesstechniken.
SINGULUS TECHNOLOGIES ist ein Maschinenbauunternehmen und entwickelt und baut Maschinen für effiziente und ressourcenschonende Produktionsprozesse und nutzt sein Know-how in den Bereichen Automatisierung und Prozesstechnik, um mit innovativen Produkten neben den Anwendungsgebieten Solar, Halbleiter und Optical Disc zusätzliche attraktive Arbeitsgebiete zu bedienen.
SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103,
D-63796 Kahl/Main,
WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5
Kontakt:
Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279
Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: + 49 (0) 170 9202 924
E-Mail: bernhard.krause@singulus.de
25.01.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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