SENATOR Entertainment AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung SENATOR Entertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) 16.04.2010 16:27 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die KTB Technologie Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Leverkusen, Deutschland, hat gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG am 12. April 2010 die Schwellen von 5%, 10% und 15% überschritten hat und zu diesem Tag 15,58% (3.110.861 Stimmrechte) beträgt. Die Capdura Management GmbH, Leverkusen, Deutschland, hat gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG am 12. April 2010 die Schwellen von 5%, 10% und 15% überschritten hat und zu diesem Tag 15,58% (3.110.861 Stimmrechte) beträgt. Davon sind der Capdura Management GmbH 15,58% (3.110.861 Stimmrechte) über die KTB Technologie Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Berlin, im April 2010 SENATOR Entertainment AG Schönhauser Allee 53 10437 Berlin - Der Vorstand - 16.04.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: SENATOR Entertainment AG Schönhauser Allee 53 10437 Berlin Deutschland Internet: www.senator.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |