Senator Entertainment AG: Klage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse SENATOR Entertainment AG / Rechtssache/Hauptversammlung Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Senator Entertainment AG - Klage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse Am heutigen Tage wurde dem Unternehmen die gemeinsame Klage der Jugendfilm Verleih GmbH, der Kinowelt International GmbH sowie der Kinowelt GmbH wegen Anfechtung und Nichtigkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung des Unternehmens vom 7. Juli 2006 zugestellt. Die Klage richtet sich, wie auch die bereits gemeldeten Klagen, gegen die Tagesordnungspunkte 3, 5, 7, 10, 12, 13 und 17. Des Weiteren richtet sich die Klage aber auch gegen den unter Tagesordnungspunkt 9 gefassten Beschluss zur Wahl des Abschlussprüfers sowie gegen den unter Tagesordnungspunkt 11 gefassten Beschluss über die Änderung der Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG). Der Rechtstreit wird beim zuständigen Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 90 O 81/06 geführt. Das Unternehmen lässt die Klage unverzüglich prüfen und wird nach Abschluss dieser Prüfung die geeigneten Schritte einleiten. Berlin, den 18. September 2006 DGAP 18.09.2006 Sprache: Deutsch Emittent: SENATOR Entertainment AG Rankestr. 3 10789 Berlin Deutschland Telefon: +49 (0)30 88-091-662 Fax: +49 (0)30 88-091-665 E-mail: investor@senator.de WWW: www.senator.de ISIN: DE000A0BVUC6 WKN: A0BVUC Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service |