Senator Entertainment AG: Erstinstanzliches Urteil in Anfechtungsprozessen SENATOR Entertainment AG / Kapitalerhöhung/Hauptversammlung Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Senator Entertainment AG: Erstinstanzliches Urteil in Anfechtungsprozessen In den von verschiedenen Aktionären erhobenen Anfechtungsprozessen gegen die auf der Hauptversammlung vom 23. November 2004 beschlossene und am 15. Dezember 2004 in das Handelsregister eingetragene Sachkapitalerhöhung von EUR 6,2 Mio. hat das Landgericht Berlin heute nach mündlicher Verhandlung ein weiteres stattgebendes Urteil erlassen und damit die bezeichnete Sachkapitalerhöhung für unwirksam erklärt. Sobald dem Unternehmen die Urteilsgründe vorliegen, wird es diese sorgfältig prüfen und über die weiteren Schritte entscheiden. DGAP 02.06.2006 Sprache: Deutsch Emittent: SENATOR Entertainment AG Rankestr. 3 10789 Berlin Deutschland Telefon: +49 (0)30 88-091-662 Fax: +49 (0)30 88-091-665 Email: investor@senator.de WWW: www.senator.de ISIN: DE000A0BVUC6 WKN: A0BVUC Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service |