SENATOR Entertainment AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung SENATOR Entertainment AG 18.02.2015 15:31 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Herr Alain de la Mata, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16.02.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 05.02.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,76% (das entspricht 2.791.556 Stimmrechten) betragen hat. 3,76% der Stimmrechte (das entspricht 2.791.556 Stimmrechten) sind Herrn de la Mata gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3% oder mehr beträgt: Edgefilm Ltd. 18.02.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: SENATOR Entertainment AG Schönhauser Allee 53 10437 Berlin Deutschland Internet: www.senator.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |