SENATOR Entertainment AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung SENATOR Entertainment AG 03.12.2014 19:12 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 1. Die Consortia Partnership Limited, Saint Helier, Jersey, Kanalinseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 51,25% (das entspricht 7.377.401 Stimmrechten) betragen hat. 3,57% der Stimmrechte (das entspricht 513.353 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Consortia Trustees Limited, Altitude Investments Limited, Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V., SWB Entertainment Investment B.V. 47,68% der Stimmrechte (das entspricht 6.864.048 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1, Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3 Prozent oder mehr beträgt: quirin bank AG. 2. Die Consortia Trustees Limited, Saint Helier, Jersey, Kanalinseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 51,25% (das entspricht 7.377.401 Stimmrechten) betragen hat. 3,57% der Stimmrechte (das entspricht 513.353 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Altitude Investments Limited, Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V., SWB Entertainment Investment B.V. 47,68% der Stimmrechte (das entspricht 6.864.048 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1, Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3 Prozent oder mehr beträgt: quirin bank AG. 3. Die Altitude Investments Limited, Saint Helier, Jersey, Kanalinseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 51,25% (das entspricht 7.377.401 Stimmrechten) betragen hat. 3,57% der Stimmrechte (das entspricht 513.353 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V., SWB Entertainment Investment B.V. 47,68% der Stimmrechte (das entspricht 6.864.048 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1, Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3 Prozent oder mehr beträgt: quirin bank AG. 4. Die Altitude Holdings S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 51,25% (das entspricht 7.377.401 Stimmrechten) betragen hat. 3,57% der Stimmrechte (das entspricht 513.353 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Sapinda Holding B.V., SWB Entertainment Investment B.V. 47,68% der Stimmrechte (das entspricht 6.864.048 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1, Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3 Prozent oder mehr beträgt: quirin bank AG. 5. Die Sapinda Holding B.V., Amsterdam, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 51,25% (das entspricht 7.377.401 Stimmrechten) betragen hat. 3,57% der Stimmrechte (das entspricht 513.353 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3 Prozent oder mehr beträgt: SWB Entertainment Investment B.V. 47,68% der Stimmrechte (das entspricht 6.864.048 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1, Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3 Prozent oder mehr beträgt: quirin bank AG. 6. Die SWB Entertainment Investment B.V. (ehemals: Sapinda Entertainment Investment B.V.), Amsterdam, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 51,25% (das entspricht 7.377.401 Stimmrechten) betragen hat. 47,68% der Stimmrechte (das entspricht 6.864.048 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3 Prozent oder mehr beträgt: quirin bank AG. 03.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 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