Senator Entertainment AG gibt Einberufung der Hauptversammlung nach § 92 AktG bekannt / Weitere Hauptversammlung zu Rekapitalisierungsmaßnahmen für August geplant
- Konzernjahresfehlbetrag 2013 hatte, wie vermeldet, das Grundkapital der Gesellschaft vollständig aufgezehrt
- Einzuberufende Hauptversammlung nach § 92 AktG wird am 23. Juni 2014 stattfinden
- Der Vorstand wird dort die Verlustanzeige sowie den Jahresabschluss 2013 ausführlich darlegen
- Beschlüsse zu den geplanten Rekapitalisierungsmaßnahmen werden auf einer nachfolgenden, für August geplanten Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt
Berlin, 14. Mai 2014 - Am 30. April 2014 hat die Senator Entertainment AG per Ad-hoc-Mitteilung angezeigt, dass der Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 27,4 Mio. EUR das Grundkapital der Gesellschaft vollständig aufgezehrt hat. Die nach § 92 Abs. 1 AktG einzuberufende Hauptversammlung wird nun bereits am 23. Juni 2014 stattfinden. Entsprechende Details können im Laufe des Tages der im Bundesanzeiger sowie auf der Website der Gesellschaft veröffentlichten Einberufung entnommen werden.
Aus Transparenzgründen weicht das Unternehmen damit von den ursprünglichen Planungen ab, die Hauptversammlung gemäß § 92 AktG im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung Mitte Juli stattfinden zu lassen. "Wir wollen mit diesem Vorgehen die Gelegenheit nutzen, sowohl die Verlustanzeige als auch den Jahresabschluss 2013 frühzeitig und umfassend den Aktionären darzulegen und diese Sachverhalte gemeinsam mit ihnen zu erörtern", erläutert Helge Sasse, Vorstandsvorsitzender der Senator Entertainment AG, die Entscheidung des Vorstands. Darüber hinaus wird das Management auch zu allen Fragen über die strategische Neuausrichtung des Konzerns Auskunft geben.
Dabei schreiten der umfassende Umbau des operativen Geschäfts sowie die Sanierungsmaßnahmen weiter voran: "Wir befinden uns in fortgeschrittenen und vielversprechenden Gesprächen mit der Aktionärin Sapinda über ihre geplante Unterstützung bei unserem Sanierungskonzept. Wir sind zuversichtlich, hier zeitnah weitere Fortschritte vermelden zu können", so Max Sturm, Finanzvorstand der Senator Entertainment AG.
Die in der Ad-hoc-Mitteilung vom 30. April angekündigten Rekapitalisierungsmaßnahmen sollen einer weiteren, nun für den August geplanten Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden.
Über Senator Entertainment:
Die Berliner Senator Entertainment AG ist seit über 30 Jahren eines der führenden Independent-Medienunternehmen Deutschlands, das Fernseh- und Filmproduktionen selbst herstellt, co-produziert oder die Auswertungsrechte an fertigen bzw. angelieferten Filmen erwirbt und anschließend über alle Verwertungsstufen wie Kino, DVD, Fernsehen und über die vielfältigen Verwertungsformen im Internet, möglichst eigenständig verwertet.
Der Filmverleih ist das Herzstück und der Ausgangspunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens. Die Gründung der Senator Filmproduktion 1987, der Senator Home Entertainment in 2006 und in 2009 der Senator Köln Filmproduktion waren komplementäre Entscheidungen, um die wirtschaftliche Ausgangsposition des Senator Filmverleihs in der Verwertungskette weiter zu verbessern. Aktuell verfügt Senator über Rechte an rund 385 Film- und Serientiteln unterschiedlichster Genres und Sujets, vorwiegend aus dem europäischen und US-amerikanischen Raum.
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