SENATOR Entertainment AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung SENATOR Entertainment AG 28.06.2012 11:33 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die quirin bank AG, Berlin, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG am 25. Juni 2012 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25% und 30% überschritten hat und zu diesem Tag 33,33% (9.981.606 Stimmrechte) betrug. Die quirin bank AG, Berlin, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG am 27. Juni 2012 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25% und 30% unterschritten hat und nun 0% (0 Stimmrechte) beträgt. Berlin, im Juni 2012 SENATOR Entertainment AG Schönhauser Allee 53 10437 Berlin - Der Vorstand - 28.06.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: SENATOR Entertainment AG Schönhauser Allee 53 10437 Berlin Deutschland Internet: www.senator.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |