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DGAP-Ad-hoc News vom 28.04.2011

SENATOR Entertainment AG: Verschiebung der Lieferung der Teilschuldverschreibungen der Optionsanleihe

SENATOR Entertainment AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Anleihe
28.04.2011 19:19

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


NICHT ZUR VERBREITUNG IN DIE ODER IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, IN KANADA, IN AUSTRALIEN, IN JAPAN UND SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN DAS ANGEBOT UND DER VERKAUF VON WERTPAPIEREN GESETZLICHEN BESCHRÄNKUNGEN UNTERLIEGT
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

Senator Entertainment AG: Verschiebung der Lieferung der Teilschuldverschreibungen der Optionsanleihe

Berlin, 28. April 2011 - Die Senator Entertainment AG verlängert die Frist für die Platzierung der im Rahmen des Bezugsangebots vom 8. April 2011 angebotenen Optionsanleihe bei qualifizierten Investoren bis zum 6. Mai 2011. Die Lieferung der Teilschuldverschreibungen verschiebt sich dadurch ebenfalls, voraussichtlich auf den 10. Mai 2011. Die Zinszahlungspflicht der Optionsanleihe soll unabhängig davon unverändert am 29. April 2011 beginnen. Die Verschiebung wird in einer Ergänzung des Underwriting Agreements mit der begleitenden quirin bank AG am heutigen Tage vereinbart. Entsprechend der Verlängerung wird auch das Kündigungsrecht der quirin bank AG nach dem Underwriting Agreement nunmehr bis zum 6. Mai 2011, 14 Uhr verlängert.
 
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab es weder ein öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches Angebot der Optionsschuldverschreibungen geben. Im Zusammenhang mit dem Angebot der Optionsschuldverschreibungen wird kein Prospekt erstellt. Die Optionsschuldverschreibungen dürfen in keiner Jurisdiktion öffentlich angeboten werden, wenn die Emittentin der Optionsschuldverschreibungen in einer solchen Jurisdiktion dazu verpflichtet wäre, einen Prospekt oder ein anderes Angebotsdokument im Bezug auf die Optionsschuldverschreibungen zu erstellen oder zu registrieren. Die Verteilung dieser Mitteilung und das Angebot und der Verkauf der Optionsschuldverschreibungen können in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere (einschließlich der Optionsschuldverschreibungen und den Aktien der Senator Entertainment AG) sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der 'Securities Act') in den Vereinigten Staaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder an bzw. für Rechnung von US Personen verkauft oder zum Verkauf angeboten werden, außer gemäß einer einschlägigen Ausnahme von den Registrierungserfordernissen nach dem Securities Act oder den jeweiligen bundesstaatlichen Wertpapiergesetzen. Diese Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch in irgendeiner anderen Jurisdiktion, wo das Angebot oder der Verkauf nach den dort anwendbaren Gesetzen verboten wäre, noch an US Personen oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder versendet werden. Es wird kein Angebot der Optionsschuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten gemacht.

Dieses Dokument ist nicht zur allgemeinen Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung im Vereinigten Königreich bestimmt und darf im Vereinigten Königreich nur an Personen verteilt werden, (i) die Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 19(5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die 'Order') haben oder (ii) die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order ('high net worth companies, unincorporated associations etc.') erfasst sind (alle solche Personen im folgenden 'Relevante Personen' genannt). Jede Person im Vereinigten Königreich, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf Grund dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig werden.

Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

Im Zusammenhang mit dem Angebot der Optionsschuldverschreibungen kann die quirin bank AG und jedes ihrer verbundenen Unternehmen, die als Anleger für eigene Rechnung handeln, Optionsschuldverschreibungen aufnehmen und in dieser Eigenschaft diese Wertpapiere und alle Wertpapiere der Senator Entertainment AG oder damit verbundene Anlagen für eigene Rechnung halten, kaufen oder verkaufen und diese Wertpapiere oder anderen Anlagen außerhalb des Angebots der Optionsschuldverschreibungen anbieten oder verkaufen. Die quirin bank AG beabsichtigt nicht, den Umfang derartiger Anlagen oder Geschäfte außer im Rahmen einer entsprechenden rechtlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtung offenzulegen.

Sofern ein Angebot erfolgt, darf es in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (jeweils ein 'relevanter Mitgliedstaat'), ausschließlich an Personen gerichtet sein, bei denen es sich um 'qualifizierte Anleger' im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe e der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG) und gemäß den maßgeblichen Umsetzungsvorschriften des jeweiligen Mitgliedstaates handelt ('Qualifizierte Anleger').

Bei jeder Person, die ursprünglich Wertpapiere erwirbt oder der Wertpapiere angeboten werden, wird davon ausgegangen, dass sie versichert, bestätigt und zugestimmt hat, Qualifizierter Anleger nach vorstehender Definition zu sein.

Falls Wertpapiere einem Anleger als Finanzintermediär gemäß Artikel 3 Abs. 2 Prospektrichtlinie angeboten werden, wird auch bei diesem Anleger angenommen, dass er versichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im EWR mit Ausnahme Qualifizierter Anleger oder Personen im Vereinigten Königreich oder anderen Mitgliedstaaten (mit gleichwertigen Rechtsvorschriften) erworben werden, für die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im EWR erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die Emittentin, die die quirin bank AG oder andere Führungskräfte gemäß Artikel 3 der Prospektrichtlinie zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären, sofern für ein Angebot oder einen Weiterverkauf dieser Art nicht die vorherige Zustimmung der quirin bank AG eingeholt wurde.
Die quirin bank AG handelt im Zusammenhang mit dem Angebot der Optionsschuldverschreibungen ausschließlich im Namen der Emittentin und keiner sonstigen Person und ist gegenüber Dritten nicht für eine Beratung bezüglich der Wertpapiere verantwortlich.

Kontakt
Investor Relations
Melanie Greß 
Tel: +49 30 880 91 - 662
Fax: +49 30 880 918 - 774
E-Mail: m.gress@senator.de


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