Mit Stimmrechtsmitteilung vom 24. September 2019 hat die E.ON SE, Essen, Deutschland, mitgeteilt, dass die E.ON Verwaltungs SE, Düsseldorf, Deutschland, und deren Alleingesellschafterin, die E.ON Beteiligungen GmbH, Düsseldorf, Deutschland, am 23. September 2019 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 % und 15 % der Stimmrechte an der PSI Software AG, Berlin, im Sinne der §§ 33, 34 WpHG überschritten haben.
In diesem Zusammenhang hat die E.ON SE im Namen der E.ON Beteiligungen GmbH und der E.ON Verwaltungs SE nach § 43 Abs. 1 S. 3 WpHG mit Schreiben vom 22. September 2019 mitgeteilt:
1. Der Erwerb der Beteiligung an der PSI Software AG ist unmittelbare Folge des Erwerbs der Mehrheitsbeteiligung an der innogy SE, Essen. Letzterer Erwerb dient der Umsetzung strategischer Ziele (vgl. Angebotsunterlage der E.ON Verwaltungs SE für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an die Aktionäre der innogy SE vom 27. April 2018 sowie die Mitteilung der E.ON SE im Namen der E.ON Beteiligungen GmbH und der E.ON Verwaltungs SE an die innogy SE nach § 43 Abs. 1 WpHG vom 18. Oktober 2019).
2. Es ist nicht beabsichtigt, weitere Stimmrechte an der PSI Software AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
3. Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Vorstand und/oder Aufsichtsrat der PSI Software AG wird nicht angestrebt.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der PSI Software AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, wird nicht angestrebt.
Der Erwerb der Beteiligung an der PSI Software AG ist unmittelbare Folge des Erwerbs der Mehrheitsbeteiligung an der innogy SE. Für den Erwerb der Beteiligung an der PSI Software AG selbst wurden weder Eigen- noch Fremdmittel aufgewandt.
PSI Sofware AG, Dircksenstraße 42-44, 10178 Berlin, Deutschland