Mit Stimmrechtsmitteilung vom 6. Dezember 2018 hat die RWE Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland, (nachfolgend 'RWE') mitgeteilt, dass die GBV Vierunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH, Essen, Deutschland, (nachfolgend 'GBV') die Meldeschwelle von 10 Prozent am der innogy SE und damit mitterlbar auch an PSI Software AG überschritten hat.
Mit Schreiben vom 27. Dezember 2018 hat die RWE nach § 43 Abs. 1 S. 3 WpHG folgendes mitgeteilt:
1. Der Erwerb der Stimmrechte dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele oder der Erzielung von Handelsgewinnen.
2. RWE beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben.
3. Über den aktuellen Status quo hinaus strebt RWE keine weitere Einflussnahme auf die Besetzung des Vorstand und/oder des Aufsichtsrats der PSI Software AG an.
4. RWE strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der PSI Software AG insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
Im Hinblick auf den Erwerb der Stimmrechte durch die GBV hat RWE gemäß § 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG ferner mitgeteilt, dass eine Finanzierung des Erwerbs durch Eigen- oder Fremdmittel nicht erforderlich war. Die RWE Downstream Beteiligungs GmbH, welche vormals die Beteiligung an der innogy SE und damit mittelbar auch die Beteiligung an der PSI Software AG hielt, wurde auf die GBV verschmolzen.
PSI Sofware AG, Dircksenstraße 42-44, 10178 Berlin, Deutschland