Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf meine Stimmrechtsmitteilung nach §§ 33 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) vom 15. Februar 2022 betreffend die ProSiebenSat.1 Media SE.
Aufgrund der am 15. Februar 2022 erfolgten Überschreitung der Schwelle von 10 % der Stimmrechte aus Aktien an der ProSiebenSat.1 Media SE, die unmittelbar von der MFEMEDIAFOREUROPE N.V. gehalten werden, teile ich, auch für die unter Ziffer 8 der Stimmrechtsmitteilung vom 15. Februar 2022 genannten weiteren Tochterunternehmen
- Finanziaria d'investimento Fininvest S.p.A. (Mailand, Italien),
- MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. (Cologno Monzese, Italien) und
- Mediaset España Comunicación, S.A. (Madrid, Spanien),
gemäß § 43 Abs. 1 WpHG das Folgende hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und der Herkunft der verwendeten Mittel mit:
I. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele:
- Der Erwerb der Stimmrechte an der ProSiebenSat.1 Media SE dient der Umsetzung langfristiger strategischer Ziele.
- Abhängig von den Marktverhältnissen, dem Aktienkurs und möglichen strategischen Optionen sowie vorbehaltlich etwaiger regulatorischer Freigaben ist es beabsichtigt, weitere Stimmrechte an der ProSiebenSat.1 Media SE durch Erwerb oder auf sonstige Weise innerhalb der nächsten zwölf Monate zu erlangen, einschließlich solcher Stimmrechte, die Gegenstand von bereits gehaltenen Instrumenten sind.
- Es ist derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ProSiebenSat.1 Media SE angestrebt, die über die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung der ProSiebenSat.1 Media SE hinausgeht. Abhängig von den künftigen Wahlvorschlägen des Aufsichtsrats der ProSiebenSat.1 Media SE zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, wird gegebenenfalls darüber entschieden, von der aktienrechtlichen Möglichkeit jedes Aktionärs Gebrauch zu machen, eigene Wahlvorschläge zu unterbreiten.
- Es ist derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der ProSiebenSat.1 Media SE insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, angestrebt.
II. Ich teile nach § 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass die MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. Fremdmittel zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte an der ProSiebenSat.1 Media SE eingesetzt hat, für den die Stimmrechtsmitteilung vom 15. Februar 2022 erfolgte. Im Hinblick auf meine Person sowie die Finanziaria d'investimento Fininvest S.p.A. erfolgte der Erwerb als Folge der Zurechnung der Stimmrechte nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Insoweit wurden zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte weder Eigenmittel noch Fremdmittel aufgewendet.
Mit freundlichen Grüßen
Silvio Berlusconi