Mitteilung nach §43 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf meine Stimmrechtsmitteilung nach §§ 33 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) vom 14. September 2021 betreffend die ProSiebenSat.l Media SE.
Aufgrund der am 14. September 2021 erfolgten Überschreitung der Schwelle von 15 % der Stimmrechte aus Aktien an der ProSiebenSat.l Media SE teile ich, auch für die unter Ziffer 8 der Stimmrechtsmitteilung vom 14. September 2021 genannten weiteren Tochterunternehmen
Finanziaria d'investimento Fininvest S.p.A. (Mailand, Italien),
Mediaset S.p.A. (Cologno Monzese, Italien) und
Mediaset España Comunicación, S.A. (Madrid, Spanien),
gemäß § 43 Abs. 1WpHG das Folgende hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und der Herkunft der verwendeten Mittel mit:
I. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele:
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- Der Erwerb der Stimmrechte an der ProSiebenSat.l Media SE dient der Umsetzung langfristiger strategischer Ziele.
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- Es bestehen derzeit keine konkreten Absichten, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, mit Ausnahme von solchen Stimmrechten, die Gegenstand von bereits gehaltenen Instrumenten sind. Der Erwerb weiterer Aktien und Stimmrechte wird jedoch in Abhängigkeit der Marktverhältnisse, des Aktienkurses und möglicher strategischer Optionen fortlaufend geprüft und gegebenenfalls umgesetzt.
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- Es ist derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ProSiebenSat.l Media SE angestrebt, die über die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung der ProSiebenSat.l Media SE hinausgeht.
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- Es ist derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der ProSiebenSat.l Media SE, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, angestrebt.
II. Ich teile nach § 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass die Mediaset S.p.A. und die Mediaset España Comunicación, S.A. Eigenmittel (ca. 38 %) und Fremdmittel (ca. 62 %) zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte an der ProSiebenSat.l Media SE eingesetzt haben. Im Hinblick auf meine Person sowie die Finanziaria d'investimento Fininvest S.p.A. und die Mediaset S.p.A. (Letztere nur hinsichtlich der Stimmrechte, die durch ihre Tochtergesellschaft Mediaset España Comunicación, S.A. gehalten werden) erfolgte der Erwerb als Folge der Zurechnung der Stimmrechte nach § 34 Abs.1 Satz 1 Nr.1 WpHG. Insoweit wurden zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte weder Eigenmittel noch Fremdmittel aufgewendet.
Mit freundlichen Grüßen
Silvio Berlusconi