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DGAP-Ad-hoc News vom 09.08.2012

Porsche Automobil Holding SE: New York State Supreme Court lehnt Klageabweisungsantrag hinsichtlich der US-Klagen von Hedgefonds gegen Porsche SE ab

Porsche Automobil Holding SE / Schlagwort(e): Rechtssache
09.08.2012 00:10

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Der New York State Supreme Court hat den Antrag der Porsche Automobil Holding SE (Porsche SE) auf Klageabweisung im Vorverfahren in den von 26 Hedgefonds angestrengten Verfahren abgewiesen. Die 26 Kläger hatten Porsche SE Betrug und ungerechtfertigte Bereicherung (fraud and unjust enrichment) im Zusammenhang mit den Transaktionen der Porsche SE mit Volkswagen-Aktien in 2008 vorgeworfen. Die Hedgefonds haben insgesamt einen Schaden in Höhe von mehr als 1,4 Mrd. US-Dollar behauptet.

Die Hedgefonds hatten ihre Klagen vor dem New York State Supreme Court erhoben, nachdem das New Yorker Bundesgericht (U.S. District Court for the Southern District of New York) am 30. Dezember 2010 eine Klage dieser Hedgefonds gegen die Porsche SE wegen Wertpapierbetruges (securities fraud) abgewiesen hatte. Gegen die Entscheidung des Bundesgerichts ist weiterhin das Berufungsverfahren anhängig.

Die Porsche SE ist weiterhin der Auffassung, dass die Klagen der Hedgefonds tatsächlich und rechtlich unzulässig und unbegründet sind. Entsprechend den in Verfahren vor dem New York State Supreme Court geltenden prozessualen Regelungen war das Gericht verpflichtet, die in den Klagen vorgetragenen Behauptungen der Hedgefonds als wahr zu unterstellen, ohne dass damit eine Entscheidung über die Begründetheit der Klagen getroffen wurde. Die Porsche SE bleibt zudem weiterhin bei ihrer Auffassung, dass der New York Supreme Court nicht das zuständige Gericht für die Beurteilung der angeblichen Ansprüche der Hedgefonds ist und deren Ansprüche in Deutschland gehört werden sollen, wo einige dieser Fonds bereits gegen die Porsche SE klagen.
Die Porsche SE beabsichtigt, gegen die Entscheidung des New York State Supreme Court Rechtsmittel vor dem Berufungsgericht des New York State Supreme Court einzulegen.


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