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Pressemitteilung vom 25.06.2003

CDU-Forderungen gehen völlig an der Sache vorbei
 Cuxhaven/Frankfurt 25. 06 2003 - Mehrfach haben Spitzenpolitiker der CDU in den vergangenen Tagen einen „Abbau der Subventionen bei der Windenergie“ gefordert. Damit soll eine Entlastung des Bundeshaushaltes erreicht werden. Diese Aussagen gehen jedoch an der Sache völlig vorbei und widersprechen den Tatsachen: in Deutschland gibt es keine Subventionen und keine Zahlungen aus dem Bundeshaushalt für die Windenergie.
  
Richtig ist dagegen: Die deutsche Volkswirtschaft profitiert in wachsendem Maße vom weiteren Ausbau der Windenergie, die sich zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor in Deutschland entwickelt hat. Die Branche ist nicht nur auf den heimischen Markt ausgerichtet, sondern exportiert einen ganz erheblichen Teil ihrer Produkte. Mit der nachgelagerten Wertschöpfung werden ein wachsender Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt geleistet und hochqualifizierte Arbeitsplätze in Deutschland geschaffen und gesichert. Unter Berücksichtigung der externen Kosten ergibt sich somit ein hoher und künftig wachsender volkswirtschaftlicher Nutzen.
  
Im Gesetz zum Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) sind, wie schon im Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) von 1990, Vergütungssätze für Strom aus erneuerbaren Energien festgelegt. Diese Vergütungen, die auch für die Windenergie gelten, sind von den Energieversorgungsunternehmen an Betreiber von Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien zu zahlen und werden, wie die herkömmlichen Stromerzeugungskosten auch, auf alle Verbraucher umgelegt. Diese Vergütungssätze sind bereits mit jährlichen Absenkungen belegt, so daß hier nicht nur die Windenergie sondern alle Branchen der erneuerbaren Energien per Gesetz gezwungen sind, innovativ zu arbeiten um die Erzeugungspreise entsprechend Jahr für Jahr zu senken.
   
Die gesetzlichen Regelungen führen dazu, daß die zur Zeit noch festzustellende reale Mehrbelastung der Stromkunden von derzeit rund 0,2 €/Cent pro Kilowattstunde in den kommenden Jahren sinken wird. Mittelfristig wird dieser Strom sogar günstiger als der aus herkömmlicher Erzeugung.
   
Die Regelungen des EEG stellen sowohl nach Einschätzung der EU-Kommission wie auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes sowie des Bundesgerichtshofes keine Subventionsregelung dar. Vielmehr handelt es sich um eine energie- wie umweltpolitisch begründete und von allen Gesetzgebern seit 1990 gewollte Maßnahme, die jetzt nicht mit unzutreffender Argumentation in Frage gestellt werden sollte.
  
Hinweis an die Redaktionen:

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Tel: 04721 / 718 - 450 Rainer Heinsohn
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