Europäische Kommission stellt Beihilfeverfahren wegen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz endgültig ein
Cuxhaven, 24. Mai 2002 - Mit einer Entscheidung vom 22. Mai 2002 hat die europäische Kommission die bis dahin noch offenen Beihilfeverfahren wegen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vom 01. April 2000 und des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes vom 12. Mai 2000 endgültig eingestellt. Dies teilte das Bundeswirtschaftsministerium jetzt mit. Die EU-Kommission hat sich damit in vollem Umfang der Rechtsauffassung der Bundesregierung angeschlossen und bestätigt, daß es sich bei beiden Maßnahmen nicht um eine Beihilfe im europarechtlichen Sinne handelt, da keine staatlichen Mittel transferiert werden.
Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller begrüßte die Entscheidung, mit der die Europäische Kommission den Schlußstrich unter eine jahrelange Diskussion gezogen hat: 'Mit ihrer Entscheidung hat die Kommission die richtigen Schlußfolgerungen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. März 2001 zum deutschen Einspeise- und Vergütungssystem zugunsten regenerativen Stroms und der KWK-Stromerzeugung gezogen. Die Entscheidung bedeutet einen großen Gewinn an Rechtssicherheit für den von uns eingeschlagenen erfolgreichen Weg zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung.'
'Das ist eine 100prozentige Bestätigung unserer Position', kommentiert Dr. Wolfgang von Geldern, Vorsitzender des Wirtschaftsverbandes Windkraftwerke e.V. (WVW), die aktuelle Entwicklung. Die Einstellung der Beihilfeverfahren stehe in einer Kontinuität von Entscheidungen zugunsten des Ausbaus der erneuerbaren Energien und damit des Schutzes der Umwelt und des Klimas.
Zu dieser Reihe kontinuierlicher Entscheidungen zählt zunächst das im April 2000 in Kraft getretene Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG). Die Kontinuität setzte sich fort in der Ablehnung von Klagen gegen das Stromeinspeisegesetz durch das Bundesverfassungsgericht. Hinzu kam dann das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 13. März 2001, mit dem der Förderung der erneuerbaren Energien ausdrücklich Vorrang eingeräumt wurde.
Schließlich gehört die EU-Richtlinie mit dem Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien in Europa bis zum Jahr 2050 auf 50 Prozent zu steigern, ebenfalls zu dieser Kontinuität. Die rechtskräftige Richtlinie muß von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
'Mit der Entscheidung der EU-Kommission, die Beihilfeverfahren einzustellen, wurde das deutsche Modell, mit festen, aber allmählich sinkenden Vergütungssätzen den schnellen Ausbau der Windkraft zu stützen und eine rasche Wirtschaftlichkeit dieser Zukunftstechnologie zu erreichen, bestätigt', freut sich Dr. von Geldern. Jetzt ist der Weg zum Ausbau der erneuerbaren Energien und vor allem der Windkraft in Europa nach dem erfolgreichen deutschen Modell endgültig frei.
Auch in der Bevölkerung ist in den letzten Jahren die Zustimmung zum weiteren Ausbau der Windkraft in Deutschland auf mehr als 90% gestiegen. Das zeigt eine repräsentative Meinungsumfrage, die im März im Auftrag des WVW vom renommierten Forschungsinstitut EMNID durchgeführt wurde. Demnach ist die Zustimmung zur Windkraft seit 1997 deutlich gewachsen. Die kompletten Ergebnisse der Umfrage finden Sie unter www.wvwindkraft.de im Internet.
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