DGAP-News: PATRIZIA Immobilien AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Kapitalmaßnahme
06.07.2017 / 16:15
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Bekanntmachung über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und
die Ausgabe von Gratisaktien und die Anpassung des Bedingten Kapitals 2016
gemäß § 218 AktG
Die ordentliche Hauptversammlung der PATRIZIA Immobilien AG vom 22. Juni 2017 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln von
83.955.887,00 EUR um 8.395.589,00 EUR auf 92.351.476,00 EUR nach den Vorschriften der
§§ 207 ff. AktG zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Umwandlung eines Teilbetrags in Höhe von 8.395.589,00 EUR der in der Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital. Die Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von 8.395.589 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien (Berichtigungsaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie durchgeführt, die an die Aktionäre der PATRIZIA Immobilien AG im Verhältnis 10:1 ausgegeben werden. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2017 gewinnbezugsberechtigt. Die entsprechende Satzungsänderung ist am
5. Juli 2017 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Augsburg eingetragen und damit wirksam geworden. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nunmehr 92.351.476,00 EUR und ist eingeteilt in 92.351.476 auf den Namen lautende Stückaktien.
Den Aktionären unserer Gesellschaft stehen aufgrund ihres bisherigen Aktienbesitzes in der ISIN DE000PAT1AG3 am Record-Date, abends nach Börsenschluss, im Verhältnis 10:1 Berichtigungsaktien zu, sodass auf je zehn (10) alte Aktien eine (1) neue Aktie entfällt. Der Record-Date wird von der abwickelnden Bank bestimmt und von der Gesellschaft veröffentlicht. Die technische Abwicklung wird voraussichtlich 12-14 Bankarbeitstage in Anspruch nehmen. Sobald der Record-Date feststeht, wird das Datum mit einer Pressemeldung und im Internet unter www.patrizia.ag, dort unter "Investor Relations - Hauptversammlung" mitgeteilt. Da sämtliche Aktien der PATRIZIA Immobilien AG in Girosammeldepots verwahrt werden, brauchen die Aktionäre hinsichtlich der Zuteilung der Gratisaktien nichts weiter zu veranlassen. Die Zuteilung der Berichtigungsaktien erfolgt für die berechtigten Aktionäre aufgrund ihrer Bestände an alten Aktien am Stichtag nach Börsenschluss mittels Depotgutschrift.
Soweit aufgrund des Zuteilungsverhältnisses von 10:1 Teilrechte auf den Bestand der berechtigten Aktionäre entfallen, werden die berechtigten Aktionäre über ggf. erforderliche Maßnahmen (Erteilung von An- oder Verkaufsaufträge für Teilrechte) durch ihre Depotbank informiert.
Die Berichtigungsaktien werden gemeinsam mit den alten Aktien (ISIN DE000PAT1AG3) in einer neuen Globalurkunde, welche den Gesamtbestand der PATRIZIA Immobilien AG-Aktien repräsentiert, unter der ISIN DE000PAT7AG0 verbrieft und bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile sowie etwaiger Gewinnanteile ist laut Satzung ausgeschlossen.
Wir machen ferner bekannt, dass sich aufgrund der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln das von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. Juni 2016 beschlossene Bedingte Kapital 2016 in Höhe von 38.000.000,00 EUR gemäß § 218 Satz 1 AktG kraft Gesetzes im gleichen Verhältnis wie das Grundkapital, mithin um 10 Prozent auf nunmehr
41.800.000,00 EUR, erhöht hat. Diese Änderung und die entsprechende Anpassung der Satzung wurden ebenfalls am 5. Juli 2017 ins Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
06.07.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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