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Panamax Aktiengesellschaft

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DGAP-Ad-hoc News vom 30.04.2015

Panamax Aktiengesellschaft: Jahresabschluss 2014

Panamax Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Jahresergebnis
30.04.2015 22:12

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


PAMANAX AG: Jahresabschluss 2014

* Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2014 innerhalb der nächsten beiden Wochen
* Formaler Abschluss der Prüfung unmittelbar bevorstehend - bislang keine Einwendungen
* Hälfte des Grundkapitals aufgebraucht - Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals geplant

Heidelberg, 30. April 2015: Die Panamax Aktiengesellschaft (ISIN: DE000A1R1C81) gibt bekannt: Der Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 wurden durch den Vorstand der Gesellschaft aufgestellt und auch bereits durch den Abschlussprüfer geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt, konnte aber auf Grund der Kürze der Zeit nach der Veröffentlichung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 noch nicht formal abgeschlossen werden. Auch der Aufsichtsrat hat bereits den Jahresabschluss und Lagebericht geprüft und keine Einwendungen erhoben. Der Aufsichtsrat wird die Feststellung des Jahresabschlusses vornehmen, sobald die Prüfung des Abschlussprüfers mit Erteilung des Bestätigungsvermerks formal abgeschlossen ist. Hiermit wird innerhalb der nächsten beiden Wochen gerechnet. Im Anschluss daran wird die Gesellschaft den Jahresabschluss und Lagebericht unverzüglich veröffentlichen.

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2014 in erster Linie operative Tätigkeiten vorbereitet. Auf Grund laufender Kosten u.a. für Gehälter und Beratungsleistungen ist nach den vorläufigen Zahlen einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 802 entstanden. Das Eigenkapital beträgt danach aktuell noch TEUR 553, dies entspricht einer Eigenkapitalquote von ca. 44,5%, unterschreitet aber damit die Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 1.579.160. Vorstand und Aufsichtsrat planen insoweit Maßnahmen, die Eigenkapitalsituation der Gesellschaft unmittelbar zu verbessern. Auch der Mehrheitsaktionär der Gesellschaft hat bereits signalisiert, sich gegebenenfalls an solchen Maßnahmen zu beteiligen. Die Hauptversammlung der Gesellschaft wird zeitnah einberufen.




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