PAION AG: PAION erhält zweite Meilensteinzahlung in Höhe von USD 3 Mio. von Ono Pharmaceutical durch Start der Phase II-Studie mit Remimazolam in Japan PAION AG / Schlagwort(e): Research Update 30.05.2011 11:39 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. AD-HOC-MELDUNG NACH § 15 WPHG PAION ERHÄLT ZWEITE MEILENSTEINZAHLUNG IN HÖHE VON USD 3 MIO. VON ONO PHARMACEUTICAL DURCH START DER PHASE-II-STUDIE MIT REMIMAZOLAM IN JAPAN - Start einer Phase-II-Studie in Japan für die Entwicklung von Remimazolam zum Einsatz bei Narkosen - Behandlung des ersten japanischen Patienten im Mai 2011 erfolgt Aachen, 30. Mai 2011 - Das biopharmazeutische Unternehmen PAION AG (ISIN DE000A0B65S3; Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard: PA8) gibt heute bekannt, dass es die zweite Meilensteinzahlung in Höhe von USD 3 Mio. von seinem Partner Ono Pharmaceutical Co., Ltd. ('Ono') erhalten wird. Die Meilensteinzahlung wurde durch den Beginn der Phase-II-Studie ausgelöst. Ono schloss in 2007 einen Lizenzvertrag mit PAION UK Ltd. (vormals CeNeS Limited) über die Entwicklung und Vermarktung von Remimazolam in Japan ab und plant, die Substanz zunächst für die Einleitung und Aufrechterhaltung von Narkosen für den japanischen Markt zu entwickeln. ### Kontakt Ralf Penner Director Investor Relations / Public Relations PAION AG Martinstraße 10-12 52062 Aachen Tel.: +49 241 4453-152 E-Mail: r.penner@paion.com www.paion.com Disclaimer: Diese Veröffentlichung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die die PAION AG betreffen. Diese spiegeln die nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen des Managements der PAION AG zum Datum dieser Mitteilung wider und beinhalten bestimmte Risiken, Unsicherheiten und sonstige Faktoren. Sollten sich die den Annahmen der Gesellschaft zugrunde liegenden Verhältnisse ändern, so kann dies dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Maßnahmen von den implizit oder ausdrücklich erwarteten Ergebnissen und Maßnahmen wesentlich abweichen. In Anbetracht dieser Risiken, Unsicherheiten sowie anderer Faktoren sollten sich Empfänger dieser Veröffentlichung nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Die PAION AG übernimmt keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben oder zu aktualisieren, um zukünftiges Geschehen oder Entwicklungen widerzuspiegeln. 30.05.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: PAION AG Martinstr. 10-12 52062 Aachen Deutschland Telefon: +49 (0)241-4453-0 Fax: +49 (0)241-4453-100 E-Mail: info@paion.com Internet: www.paion.com ISIN: DE000A0B65S3 WKN: A0B65S Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service |