Frankfurt am Main - 10. Januar 2012 - Die Nanotechnologie-Beteiligungsgesellschaft Nanostart AG gibt einen Wechsel im Aufsichtsrat bekannt. Der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende, Dr. Alfred Krammer, hat sein Amt aus persönlichen Gründen niedergelegt. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat Herrn Norbert Neef, Rechtsanwalt aus Berlin, als vorläufiges Aufsichtsratsmitglied bestellt. Neef wird das Mandat bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft und nach erfolgter Wahl auch darüber hinaus übernehmen.
Über den künftigen Vorsitz wird der Aufsichtsrat in seiner nächsten Sitzung entscheiden. 'Wir danken Herrn Dr. Krammer sehr für sein großes persönliches Engagement und die stets konstruktive Zusammenarbeit', sagte Marco Beckmann, Vorstand der Nanostart AG.
Der neue Aufsichtsrat Norbert Neef ist Gründer und Partner bei Neef Legal Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Gesellschaftsrecht (M&A), Corporate Finance und Kapitalmarktrecht. Neef ist in verschiedenen Beiräten privater Unternehmen aktiv. Darüber hinaus ist er Aufsichtsratsvorsitzender der MagForce AG, einer Beteiligung der Nanostart AG.
Über Nanostart:
Die Nanostart AG ist eine führende Nanotechnologie-Beteiligungsgesellschaft. Das Unternehmen investiert Venture Capital (Wagniskapital, VC) in junge erfolgversprechende Nanotechnologie-Unternehmen. Dabei investiert Nanostart global und in unterschiedlichen Entwicklungsphasen. Der Schwerpunkt der Investments der Gesellschaft liegt dabei auf besonders innovativen Branchen wie Cleantech, Life Sciences oder IT/Electronics. Nanostart investiert entweder direkt in die Nanotechnologie- Unternehmen oder über regionale Nanotechnologie-Fonds. Der Hauptsitz der Nanostart AG ist Frankfurt am Main. Über ihre Beteiligung in Singapur, die Nanostart Asia Pacific, investiert sie als Partner der Regierung von Singapur.
Disclaimer:
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot (IPO) von Wertpapieren der Nanostart AG im Zusammenhang mit der Notierung der Aktien im Teilbereich des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse, dem 'Entry Standard', findet nicht statt. Diese Mitteilung stellt keinen Wertpapierprospekt dar. Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb Kanadas, Australiens oder Japans bestimmt.
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