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MTU Aero Engines AG

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DGAP-PVR News vom 02.06.2017

MTU Aero Engines AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

MTU Aero Engines AG

02.06.2017 / 15:12
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die Capital Research and Management Company, Los Angeles, CA, USA hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 01.06.2017 im Zusammenhang mit der Überschreitung der 10%-Schwelle vom 15.05.2017 über Folgendes informiert:

1. Die Capital Research and Management Company ist weder direkt, noch indirekt Inhaberin der Aktien, deren Stimmrechte ihr zugerechnet werden. Vielmehr gehören diese Aktien zu einem oder mehreren von der Capital Research and Management Company oder ihren Tochtergesellschaften verwalteten Vermögen. Die Capital Research and Management Company verfolgt daher keine strategischen Ziele mit der Investition.

2. Die Capital Research and Management Company beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monate nicht, auf eigene Rechnung weitere Stimmrechte an der MTU Aero Engines AG zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen. Die Capital Research and Management Company kann nicht beurteilen, ob die von ihr oder ihren Tochtergesellschaften verwalteten Vermögen innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der MTU Aero Engines AG erwerben oder auf sonstige Weise erlangen werden. Jedweder Erwerb hängt von den jeweiligen Marktkonditionen und den Investmentzielen der individuellen verwalteten Vermögen ab.

3. Die Capital Research and Management Company strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der MTU Aero Engines AG an.

4. Die Capital Research and Management Company strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der MTU Aero Engines AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

5. Hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilt die Capital Research and Management Company mit, dass die Stimmrechte der Capital Research and Management Company gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG (teilweise i. V. m. § 22 Abs. 1 S. 2 und 3 WpHG) zugerechnet wurden. Daher hat die Capital Research and Management Company den Erwerb weder aus Eigenmitteln noch aus Fremdmitteln finanziert.



02.06.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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