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DGAP-Ad-hoc News vom 17.06.2015

MOLOGEN AG: Der Aufsichtsratsvorsitzende der MOLOGEN AG legt Amt nieder und wird zur Wiederwahl vorgeschlagen

MOLOGEN AG  / Schlagwort(e): Personalie

17.06.2015 22:29

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Der Aufsichtsratsvorsitzende der MOLOGEN AG legt Amt nieder und wird zur Wiederwahl vorgeschlagen

Berlin, 17. Juni 2015 - Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der MOLOGEN AG (ISIN DE0006637200/WKN 663720), Herr Oliver Krautscheid, hat der Gesellschaft heute mitgeteilt, dass er sein Amt als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung in 2015 niederlegen wird. Zugleich hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft heute beschlossen, der für den 29. Juli 2015 geplanten ordentlichen Hauptversammlung vorzuschlagen, Herrn Krautscheid erneut in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen und ihn für den Fall seiner Wahl als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. Die Wahl von Herrn Krautscheid in den Aufsichtsrat durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13. August 2014 wurde von einzelnen Aktionären angefochten. Das erstinstanzliche Gericht hat bisher noch kein Urteil gefällt. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Anfechtungsklage unbegründet ist. Durch die Neuwahl über die Aufsichtsratsposition von Herrn Krautscheid soll im Interesse der Gesellschaft bereits jetzt kurzfristig Rechtsicherheit geschaffen und die durch die Anfechtungsklage verursachten Kosten begrenzt werden.




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