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DGAP-Ad-hoc News vom 22.04.2015

MOLOGEN AG schließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital erfolgreich ab; Brutto-Emissionserlös EUR 28,29 Mio.

MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
22.04.2015 19:13

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


MOLOGEN AG schließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital erfolgreich ab; Brutto-Emissionserlös EUR 28,29 Mio.

Berlin, den 22. April 2015 - Die MOLOGEN AG (ISIN DE0006637200/WKN 663720) hat die neuen Aktien aus der am 24. März 2015 beschlossenen Barkapitalerhöhung mit mittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre und anschließender internationaler Privatplatzierung bei qualifizierten Anlegern in vollem Umfang von 5.657.875 Stück (entspricht 33,33 % des derzeit bestehenden Grundkapitals) erfolgreich platziert. Der Erwerbspreis im Rahmen der Privatplatzierung wurde auf EUR 5,00 je neuer Aktie festgelegt und entspricht damit dem Bezugspreis für bestehende Aktionäre. Das Grundkapital wird daher durch Ausgabe von 5.657.875 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien von derzeit EUR 16.973.626,00 auf dann EUR 22.631.501,00 erhöht werden. Der Brutto-Emissionserlös beträgt rund EUR 28,29 Mio. Der Vorstand wird die Durchführung der Kapitalerhöhung kurzfristig zur Eintragung in das Handelsregister anmelden.



Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
DISCLAIMER
Diese Mitteilung stellt kein Angebot zum Kauf von Aktien oder anderen Wertpapieren der MOLOGEN AG dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt. Anlageentscheidungen hinsichtlich der Aktien oder anderer Wertpapiere der MOLOGEN AG sollten nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen, der nach Billigung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der MOLOGEN AG kostenlos erhältlich sein wird.

Diese Mitteilung beinhaltet kein und stellt kein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an oder gegenüber Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen dar, soweit ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung gegenüber diesen Personen oder in diesen Ländern unzulässig ist. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden auch in der Zukunft nicht gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung ('U.S. Securities Act') registriert. Ohne eine solche Registrierung dürfen diese Wertpapiere in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, dass diese Wertpapiere gemäß einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act angeboten und verkauft werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere nicht in Australien, Kanada oder Japan angeboten oder verkauft werden, oder an in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften oder die Staatsbürgerschaft dieser Länder innehabenden Personen oder für Rechnung oder zugunsten solcher Personen angeboten oder verkauft werden.
Das Angebot und der Verkauf der in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities Act oder gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften von Australien, Canada oder Japan registriert. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten geben.

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Claudia Nickolaus
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Fax: +49 - 30 - 84 17 88 - 50
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