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DGAP-Ad-hoc News vom 19.06.2012

MOLOGEN AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital

MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
19.06.2012 11:57

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Berlin, den 19. Juni 2012

MOLOGEN AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN DEN USA, KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN.

Der Vorstand der MOLOGEN AG (ISIN: DE0006637200) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre vorzunehmen. Die Erhöhung erfolgt gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung aus dem bestehenden genehmigten Kapital 2011.
Der erwartete Mittelzufluss aus der Kapitalerhöhung soll der Stärkung der Eigenkapitalbasis dienen. Die Gesellschaft beabsichtigt, den ihr zufließenden Nettoemissionserlös im Wesentlichen für die Weiterentwicklung der Produktpipeline zu verwenden. Dabei sollen insbesondere weiterführende klinische Studien mit den Medikamentenkandidaten MGN1703 und MGN1601 vorbereitet und durchgeführt werden.

Durch Ausgabe von bis zu 3.189.819 neuen Aktien soll das Grundkapital von derzeit EUR 12.759.275,- auf bis zu EUR 15.949.094,- erhöht werden. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2011 gewinnberechtigt.
Im Rahmen des Bezugsangebots wird den Aktionären für die bis zu 3.189.819 neuen Aktien ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt. Die Aktionäre der Gesellschaft werden durch Veröffentlichung des Bezugsangebotes am 20. Juni 2012 im Bundesanzeiger aufgefordert, ihr Bezugsrecht zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit vom 21. Juni bis zum 5. Juli 2012 (jeweils einschließlich) auszuüben. Das Bezugsverhältnis ist 4:1, d.h. je vier bestehende MOLOGEN-Aktien berechtigen zum Bezug von einer neuen Aktie zum Bezugspreis. Für sich aus dem individuellen Aktienbestand aufgrund des Bezugsverhältnisses von 4:1 rechnerisch ergebende Bruchteile von Aktien können die Aktionäre keine neuen Aktien beziehen. Es ist nur der Bezug von einer neuen Aktie oder einem ganzzahligen Vielfachen davon möglich. Die Kapitalerhöhung wird von der quirin bank AG als alleinige Emissionsbank begleitet, welche als Bezugsstelle fungiert und auch zur Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien zugelassen ist. Ein Bezugsrechtshandel wird weder von der Gesellschaft noch von der Bezugsstelle organisiert und ist nicht vorgesehen.

Der Bezugspreis wird während der Bezugsfrist am 2. Juli 2012 um 12:00 Uhr MESZ, unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation von der Gesellschaft festgelegt. Der Bezugspreis wird zwischen (jeweils einschließlich) dem gewichteten Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft im elektronischen Handelssystem XETRA der Frankfurter Wertpapierbörse vom Beginn der Bezugsrechtsfrist bis zur Festlegung des Bezugspreises und dem aktuellen Aktienkurs der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Festlegung des Bezugspreises festgelegt werden. Zur Festlegung des endgültigen Bezugspreises behält sich die Gesellschaft vor, von dem zunächst bestimmten Preis zusätzlich einen Abschlag von bis zu 20% vorzunehmen. Der Bezugspreis beträgt mindestens EUR 1,- je Aktie, entsprechend dem geringsten Ausgabebetrag.

Soweit neue Aktien aus nicht ausgeübten Bezugsrechten zur Verfügung stehen sollten, werden diese nicht bezogenen neuen Aktien durch die quirin bank AG im Rahmen eines öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutschland und im Wege einer internationalen Privatplatzierung außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika auf Grundlage der Regulation S zum U. S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung sowie außerhalb von Japan, Kanada und Australien interessierten institutionellen Anlegern zum Bezugspreis angeboten. Das öffentliche Angebot und die internationale Privatplatzierung beginnen am 6. Juli 2012 und enden voraussichtlich am 9. Juli 2012 um 16:00 Uhr MESZ.

Die Zulassung der neuen Aktien zum Regulierten Markt mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 13. Juli 2012 erfolgen. Die Einbeziehung der Aktien in die bestehende Notierung wird voraussichtlich am 16. Juli 2012 erfolgen.

Der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen gebilligte Wertpapierprospekt ist auf der Internetseite www.mologen.com veröffentlicht und in Papierversion unter anderem bei der Gesellschaft erhältlich.
Hinweis:
Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sind nicht zur Weitergabe in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) bzw. innerhalb der USA (einschließlich ihrer Territorien, Schutzgebiete, Bundesstaaten und des District of Columbia) bestimmt und dürfen nicht an 'U.S. persons' (wie in Regulation S des U. S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung ['Securities Act'] definiert) sowie an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Mitteilung ist kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den USA. Die Wertpapiere der MOLOGEN AG wurden und werden nicht gemäß den Vorschriften der Securities Act registriert und dürfen ohne eine vorherige Registrierung bzw. ohne das Vorliegen einer Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung nicht innerhalb der USA oder an U.S. persons verkauft, zum Kauf angeboten oder geliefert werden. Es erfolgt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den USA.
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