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DGAP-Ad-hoc News vom 27.03.2012

MOLOGEN AG führt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital durch

MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
27.03.2012 19:34

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Der Vorstand der MOLOGEN AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das bestehende genehmigte Kapital 2011 gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung zu nutzen, um eine Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht der Aktionäre vorzunehmen. Durch Ausgabe von bis zu 300.000 neuen Aktien zu einem Preis von 9,00 EUR je Aktie soll das Grundkapital von derzeit 12.459.275 EUR auf bis zu 12.759.275 EUR erhöht werden. Der Mittelzufluss aus der Kapitalerhöhung dient der weiteren Stärkung der Eigenkapitalbasis und insbesondere zur Erweiterung der Produktpipeline und der Finanzierung des dafür notwendigen laufenden Geschäftsbetriebs. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2011 gewinnberechtigt.

Die neuen Aktien wurden nach Beschlussfassung im Rahmen einer Privatplatzierung in vollem Umfang gezeichnet. Der MOLOGEN AG fließen damit liquide Mittel in Höhe von 2,7 Mio. EUR brutto zu.



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27.03.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
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