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MOLOGEN AG

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DGAP-PVR News vom 08.02.2011

MOLOGEN AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

MOLOGEN AG 

08.02.2011 18:04

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Frau Christiane Dr. Keitel-Wittig, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 07.02.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MOLOGEN AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0006637200, WKN: 663720 am 04.02.2011 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,53% (das entspricht 565000 Stimmrechten) betragen hat. 4,53% der Stimmrechte (das entspricht 565000 Stimmrechten) sind Frau Dr. Keitel-Wittig gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG über die BUCHRI Verwaltungs GmbH  zuzurechnen.

Erläuterung: 
Die Schwelle von 5% wurde durch Verwässerung des Stimmrechtsanteils in Folge der zuletzt durchgeführten Kapitalerhöhung der MOLOGEN AG unterschritten.



08.02.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  MOLOGEN AG
              Fabeckstraße 30
              14195 Berlin
              Deutschland
Internet:     www.mologen.com
 
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