MeVis Medical Solutions AG: Korrektur der Stimmrechtsmitteilung vom 05.05.2015 - Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung MeVis Medical Solutions AG 18.05.2015 14:42 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Frau Petra Neureither, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 05.05.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland am 03.05.2012 die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,17% (das entspricht 94101 Stimmrechten) betragen hat. 5,17% der Stimmrechte (das entspricht 94101 Stimmrechten) sind Frau Neureither gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Uhuru GmbH, PEN GmbH. 18.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: MeVis Medical Solutions AG Caroline-Herschel-Str. 1 28359 Bremen Deutschland Internet: http://www.mevis.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |