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Masterflex SE

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DGAP-PVR News vom 07.05.2009

Korrektur der Veröffentlichung v. 24.4.2008 gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Masterflex AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die SBF Verwaltungs GmbH, Jüchen, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.04.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Masterflex AG, Gelsenkirchen, Deutschland, ISIN: DE0005492938, WKN: 549 293 am 20.04.2009 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,22% (das entspricht 145084 Stimmrechten) beträgt. 3,22% der Stimmrechte (das entspricht 145084 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG von der SBF GmbH & Co. KG  zuzurechnen.

07.05.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     Masterflex AG
              Willy-Brandt-Allee 300
              45891 Gelsenkirchen
              Deutschland
Internet:     www.masterflex.de
 
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