Masterflex Group: Rechtsmittel zurückgewiesen und Rechtsstreit aus 2012 beendet
Gelsenkirchen, 18. April 2018 - Der Bundesgerichtshof hat eine durch die Masterflex SE eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. Der davon betroffene Rechtsstreit gründete auf einer Klage des Erwerbers der beiden zur ehemaligen Mobility-Gruppe gehörenden Gesellschaften, Clean Air Bike GmbH und Velodrive GmbH, aus 2012. Er verklagte damals die Masterflex SE im Wesentlichen auf die Rückabwicklung des Unternehmenskaufvertrages. Erstinstanzlich war diese Forderung abgewiesen worden. Das zuletzt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf anhängige Gerichtsverfahren ist am 16. Juni 2016 beendet worden. Danach ist die Masterflex SE verurteilt worden, an die Klägerin 880.827,82 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. November 2012 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen wurden gegeneinander aufgehoben. Die Masterflex SE konnte diesem Urteil nicht folgen und hatte 2016 Rechtsmittel (Nichtzulassungsbeschwerde) vor dem Bundesgerichtshof eingelegt. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs gegen die Rechtsmittel ist der Rechtsstreit beendet. Die Masterflex SE hat in ihrem Konzern- und Jahresabschluss eine bilanzielle Vorsorge in entsprechender Höhe gebildet, die nun 2018 entsprechend zum Tragen kommt.
Die Masterflex Group ist der Spezialist für die Entwicklung und Herstellung anspruchsvoller Verbindungs- und Schlauchsysteme. Mit 14 operativen Einheiten in Europa, Amerika und Asien ist die Gruppe nahezu weltweit vertreten. Wachstumstreiber sind die Internationalisierung, Innovation, operative Exzellenz und Digitalisierung. Seit dem Jahr 2000 ist die Masterflex-Aktie (WKN 549293) im Prime Standard der Deutschen Börse zugelassen.
Ansprechpartner: Frank Ostermair / Linh Chung, Better Orange IR & HV AG, Tel.: 49 89 8896 90614,
E-Mail: frank.ostermair@better-orange.de
18.04.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de