Masterflex SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Masterflex SE 23.06.2014 11:30 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Stimmrechts-Mitteilung nach § 21 Absatz 1 WpHG Masterflex SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Absatz 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Gelsenkirchen, den 23. Juni 2014 Die Stichting Administratiekantoor Monolith, Amsterdam, The Netherlands, hat uns gemäß § 21 Absatz 1 WpHG am 19. Juni 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Masterflex SE, Gelsenkirchen, Deutschland am 1. Mai 2014 die Schwellen von drei und fünf Prozent der Stimmrechte überschritten haben und an diesem Tag 6,02 Prozent (das entspricht 533.461 Stimmrechten) betragen hat. Dabei sind der Gesellschaft Stimmrechte von 6,02 Prozent (das entspricht 533.461 Stimmrechten) gemäß § 22 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende, von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechte an der Masterflex SE jeweils drei oder fünf Prozent oder mehr beträgt: Monolith Duitsland B.V. 23.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Masterflex SE Willy-Brandt-Allee 300 45891 Gelsenkirchen Deutschland Internet: www.masterflex.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |