Masterflex AG: Einigung aus Rechtsstreit um Zinsswap erzielt Masterflex AG / Schlagwort(e): Rechtssache 04.11.2011 09:56 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Gelsenkirchen, den 4. November 2011 - Die Rechtsauseinandersetzung zwischen der Masterflex AG, einem Kreditinstitut, Altgesellschaftern und der D&O Versicherung hinsichtlich der Schadenersatzansprüche aus dem im Jahr 2009 aufgelösten Zinsswapvertrag wurde heute beendet. Aufgrund der außergerichtlich erzielten Einigung zwischen den beteiligten Parteien fließen Masterflex zusätzlich weitere 2,7 Mio. Euro zu. Neben dem Ausgleich von Forderungen entsteht bei Masterflex damit ein nicht operativer Ertrag von rund 0,9 Mio. Euro. Dieser Ertrag ist in den am 15. November 2011 zu veröffentlichenden Q3-Zahlen noch nicht enthalten. Die zusätzlichen liquiden Mittel werden zur weiteren Entschuldung des Konzerns genutzt. 04.11.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Masterflex AG Willy-Brandt-Allee 300 45891 Gelsenkirchen Deutschland Telefon: +49 (0)209 97077-44 Fax: +49 (0)209 97077-20 E-Mail: annette.littmann@masterflex.de Internet: www.masterflex.de ISIN: DE0005492938 WKN: 549 293 Indizes: Prime all share Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service |